Beweisführung
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Beweisführung[1], argumentatio (die Darlegung des Beweises durch Tatsachen).
- probatio (die Annehmlichmachung einer Sache durch Beweise, z. B. criminis).
- confirmatio (die Begründung, Erhärtung durch Beweise, bes. als Teil der gerichtl. Rede).
- ratio (als Verfahren beim Beweis).
- argumentum od. Plur. argumenta (der zu führende od. geführte Beweis, die zu führenden od. geführten Beweise).
- ↑ Quelle: Karl Ernst Georges: Kleines deutsch-lateinisches Handwörterbuch. Hannover und Leipzig 71910 (Nachdruck Darmstadt 1999), Sp. 469. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20001944304; Lizenz: Gemeinfrei; Faksimiles: 469