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Beweisgrundinanspruchnahme

aus AufEinWort, der freien Forschung

Beweisgrund + Inanspruchnahme | Petitio Principii,

„Inanspruchnahme des Beweisgrundes“, lat. "petitio principii", petitio "Angriff, Stoß, Schlag, eine Bitte, Flehen, eine Bewerbung um ein Amt, Rechtsklage,Klage, Anspruch, gesetzliches Anspruchsrecht", lat. petō „angreifen, fordern“, meist in Mrz. principii, Einz. principio "Prinzip, Grundsatz, Rechtsgrundsatz"; auch Zirkelbeweis lat. circulus in demonstrando oder circulus in probando;

Ist eine Art des Beweisgrund, bei der eine Behauptung durch Aussagen begründet wird, welche die zu beweisende Behauptung schon als wahr voraussetzen.

Dies kann zum einen ausschließend geschehen, wenn die Behauptung als Schlußsatz, einem Satz der Schlußfolgerung eines Beweisgrund vorliegt, in dem sie selbst als Voraussetzung (Vordersatz) vorkommt, zum anderen einschließend, indem die Schlussfolgerung kein auschließender Bestandteil des Beweisgrund ist, sondern stillschweigend angenommen wird.

Eine Voraussetzung taugt nicht zur Unterstützung der Schlußfolgerung, wenn sie lediglich

  1. eine andere Ausdrucksgestalt der Schlußfolgerung ist:
    „Schwarzfahren ist unsozial, weil es auf Kosten der zahlenden Fahrgäste geschieht.“
  2. eine Verallgemeinerung der Schlußfolgerung ist:
    „Kopfschmerztabletten haben unerwünschte Nebenwirkungen, denn alle Medikamente haben unerwünschte Nebenwirkungen.“
  3. aus der "Luft gegriffen" ist, bloß um die Schlußfolgerung zu beweisen (bloße Behauptung als RTechtfertigung):
    „Ich nehme immer am Karneval teil, weil ich Traditionen bewahre.“