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Domäne

aus AufEinWort, der freien Forschung

Domäne f. ‘Staatsgut, Spezialgebiet’;

  • um 1600 wird frz. domaine in der speziellen Bedeutung ‘landesherrlicher Grundbesitz, Kammergut’ ins Dt. übernommen;
  • seit dem 19. Jh. in der übertragenen Bedeutung ‘Spezialgebiet’ geläufig.
  • Afrz. demaine ‘Herrschaft, fürstlicher Besitz’ ist
    • entweder aus lat. dominium ‘Herrschaft, Besitz’ entlehnt
    • oder Substantivierung des Adjektivs afrz. demaine‘herrschaftlich, fürstlich’
      • (entlehnt aus lat. dominicus ‘zum Herrn gehörig, herrschaftlich’).
  • Auf jeden Fall ist frz. domaine in seiner lautlichen Entwicklung beeinflußt von mlat. domanium, einem Wort der Verwaltungssprache, das seinerseits eine Latinisierung der afrz. Form darstellt.