Feststellungsstil
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Der Feststellungsstil [1] stellt eine noch knappere Version des Gutachtenstils dar. Beim Feststellungsstil wird auf die Subsumtion vollständig verzichtet, sodass direkt das Ergebnis festgestellt wird. Indem sowohl auf die Definition als auch auf die Subsumtion verzichtet wird, sollte der Feststellungsstil nur verwendet werden, wenn das Ergebnis völlig offensichtlich ist.
Beispiel für den Feststellungsstil:
- Ein Kaufvertrag liegt vor.
- Der Täter handelte mit Wissen und Wollen, also vorsätzlich.
- Feststellungsstil: Wenn ein Merkmal völlig evident ist.
- Verkürzter Gutachtenstil: Wenn das Merkmal unzweifelhaft vorliegt, dies aber nicht völlig evident ist.
- Gutachtenstil: Wenn die Prüfung des Merkmals einer ausführlichen Prüfung bedarf oder es sich um einen Klausurschwerpunkt handelt, sodass eine umfassende Bearbeitung erforderlich ist.