Genossen
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Genosse-n Mz. —Nwf. z. Genosse
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genoß-e m. ‘Gefährte, Begleiter, Mitglied, Kampfgefährte in einer (sozialdemokratischen) Arbeiterpartei’, entsprechend auch Anrede der Mitglieder untereinander.
- Ww
- Ahd. ginōʒ (8. Jh.), ginōʒo (9. Jh.),
- mhd. genōʒ(e) ‘wer mit anderen etw. gemeinschaftlich hat, gleich an Wesen, Stand, ebenbürtig ist, Gefährte’,
- asächs. ginōt,
- mnd. genōt(e),
- mnl. ghenoot,
- nl. genoot,
- aengl. genēat
- und (ohne Präfix)
- anord. nautr,
- afries. nāt
- sind Possessivkomposita zu
- ahd. (8. Jh.),
- mhd. nōʒ,
- mnl. noot,
- aengl. nēat,
- engl. neat,
- anord. naut ‘Nutzvieh, Rind, Schlachttier, Zugtier, Lasttier’
- und bezeichnen denjenigen, ‘der das Vieh mit (einem) anderen gemeinsam hat’
- Das zugrundeliegende
- und läßt sich mit diesen sowie mit
- lit. naudà ‘Nutzen, Vorteil, Gewinn, Besitz, Vermögen’,
- lett. nauda ‘Nutzen, Habe, Geld’
- unter einem Ansatz ie. *neud- ‘Erstrebtes ergreifen, in Nutzung nehmen’ vereinigen.
- Bis ins 19. Jh. bezeichnet Genosse den Gefährten, den Gleichgesinnten, den Gleichgestellten an Stand und Besitz.
- In der Mitte der 70er Jahre des 19. Jhs. wird Genosse übliche Anrede in der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei
- als Ausdruck gleicher Gesinnung im Streben nach Verwirklichung gemeinsamer Ziele (s. das Kompositum Parteigenosse).
- – Genossenschaft
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