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KÜZKDWH/41

aus AufEinWort, der freien Forschung

▶Auf der anderen Seite schafft die ideale Sprechsituation nur etwas wie die „politischen“ Rahmenbedingungen dafür, daß überhaupt argumentiert und eine zwanglose Zustimmung erreicht werden kann. Die ideale Sprechsituation gewährleistet bestenfalls, daß Überredung, Täuschung, Manipulation usf. als Bestimmungsgründe ausgeschlossen werden. Die Ausräumung von Kommunikationsverzerrungen garantiert aber noch nicht das Gelingen der im Rahmen einer Überprüfung von Geltungsansprüchen intendierten Sprachkritik und des davon abhängig gemachten inhaltlichen Konsenses. Zunächst vergißt man über den intersubjektiven die subjektiven Bedingungen für Selbstreflexion: eine entsprechende intellektuelle Kompetenz der Diskursteilnehmer sowie ein Interesse (zweiter Ordnung), diese Kompetenz auch gegen das momentane Selbstinteresse[1] einzusetzen. Aber selbst wenn man analog und komplementär zur idealen Sprechsituation einen idealen Sprecher annimmt, sind erst nottwendige, noch nicht zureichende Bedingungen für Übereinstimmung erfüllt. Mit der Situation, daß jeder mit gleichem Recht und gleicher Kompetenz seine Meinungen und Interessen artikuliert, ist noch kein Verfahren gegeben, mit dessen Hilfe man kontroverse Meinungen und Interessen behandelt, um – statt sich in einer permanenten Diskussion zu verlieren – eine Übereinstimmung zu finden. Diese Frage nach einem positiven Entscheidungsverfahren über Wahrheitsansprüche innerhalb des mit der idealen Sprechsituation (und dem idealen Sprecher) angezeigten Rahmens weist zurück zur Binnenstruktur des Disskurses. Man kommt zur legitimen Übereinstimmung mit Hilfe des Toulminschen Argumentationsschemas und der Sprachkritik. Mit anderen Worten: Kriterium der Wahrheit bleiben bei Habermas die schon erwähnten Momente der Kohärenz und der Korrespondenz.

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Einzelnachweise

  1. ↑ Vor allem dieses nichtdiskursive Moment, das genuin praktische Moment der Anerkennung, darf man nicht übersehen.