Nobilitierungen
Die Adelstitel entwickelten sich teils aus ursprünglichen Amts- oder Funktionsbezeichnungen (Herzog, Markgraf, Graf, Vizegraf), die erblich geworden waren, teils aus Bezeichnungen für eine Rechtsstellung (Fürst, Freiherr oder Baron). Durch jeweiliges Staatsrecht bestimmte Funktionsbezeichnungen blieben die Ämter der Könige und der Kurfürsten(später auch der Großherzöge), während der Kaiser als Reichsoberhaupt im Alten Reich ein Wahlmonarch war.
Die Verleihung von Adelstiteln begann in Deutschland in der Zeit Kaiser Karls IV. durch die Erhebung von Beamten (vor allem Juristen) in die Adelsklasse. Der älteste bekannte Adelsbrief wurde von Kaiser Karl IV. für Wyker Frosch, Scholaster an der Stephanskirche zu Mainz, am 30. September 1360 ausgestellt. Familien, die nicht schon im Mittelalter ritterbürtig waren, sondern erst in der Neuzeit durch Adelsbrief in den Adel aufgenommen wurden, werden als Briefadel bezeichnet.
Im Heiligen Römischen Reich war die Nobilitierung – ebenso wie die Rangerhöhung – bis zum Ende des Reichs 1806 ein Vorrecht des römisch-deutschen Kaisers oder Königs. Allerdings erlangten im Laufe der Zeit auch einige der Territorialfürsten dieses Recht:
- die Könige von Böhmen (die auch Kurfürsten des Reichs waren), mit Beschränkung der Gültigkeit von Titeln auf ihr Königreich,
- die Erzherzöge von Österreich (ab 1453 nach rechtlicher Anerkennung des gefälschten Privilegium Maius),
- die Kurfürsten von Bayern, der Pfalz und Sachsen als Reichsvikare in Zeiten des Interregnums,
- die Herzöge von Lothringen (im 14. Jh.) als Reichsvikar für Burgund,
- der Erzbischof von Salzburg, der dieses Recht als Primas Germaniae für sich in Anspruch nahm,
- die Bischöfe von Metz und Toul (als Ergebnis des Vertrags von Chambord 1552)
- die Könige in Preußen (ab 1702) in ihrem (ost)preußischen Königreich, dessen Gebiet (im Gegensatz zu ihrem weitaus größeren Kurfürstentum Brandenburg) dem Römisch-Deutschen Reich nicht zugehörte, da es kein Reichslehen, sondern ein Lehen der polnischen Krone war.
Seit 1806 konnten die Fürsten der deutschen Rheinbundstaaten und nach 1815 alle deutschen BundesfürstenStandeserhebungen vornehmen. Dies galt auch nach der Entstehung des Deutschen Kaiserreiches am 18. Januar 1871, der Kaiser konnte Adelstitel nur als König von Preußen verleihen.
Von Anfang an gab es aber innerhalb des Adels und mit dem städtischen Patriziat Rangstreitigkeiten, die ab dem Spätmittelalter zu Adelsproben für die Ritterbürtigkeit bzw. Ebenbürtigkeit, sogar zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten wie dem Erbmännerstreit führten. Bis in die heutige Zeit wird daher innerhalb des Adels zwischen altem Adel bzw. Uradel und späterem Briefadel unterschieden (siehe unten).