Obliegenheit
Erscheinungsbild
obliegen + -heit f. ‘Aufgabe, Pflicht’ (Ende 17. Jh., den seit Beginn des 16. Jhs. gebräuchlichen substantivierten Infinitiv das Obliegen ablösend). Veraltende Bildungen sind obsiegen Vb. ‘den Sieg davontragen’ (15. Jh.) und obwalten Vb. ‘die Herrschaft ausüben, lenken, leiten’, dann ‘herrschen, vorhanden sein’ (18. Jh.), die höchstens noch in gewählter Rede vorkommen, ferner vorwiegend kanzleisprachliche Partizipialadjektive wie obgedacht, obgemeldet, obberührt (16. Jh.), obgenannt (18. Jh.) ‘oben erwähnt’.