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gesichteten Versionen
.
Regel
–
Beweismaß
nhdt.-dt.
Das Regelbeweismaß ist dabei die volle persönliche
Überzeugung
des
Richters
. Lediglich eine überwiegende Wahrscheinlichkeit würde hierfür prinzipiell nicht ausreichen.
[
1
]
↑
s.
Beweiswürdigung und Beweismaß
Kategorien
:
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