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Verweisung

aus AufEinWort, der freien Forschung
Substantiv, f (Deutsch)
Worttrennung: Ver·wei·sung
Plural: Ver·wei·sun·gen
Aussprache: IPA: [fɛɐ̯ˈvaɪ̯zʊŋ]

Singular Plural
Nominativ die Verweisung die Verweisungen
Genitiv der Verweisung der Verweisungen
Dativ der Verweisung den Verweisungen
Akkusativ die Verweisung die Verweisungen

verweis-ung

Bedeutungen:

[1] behördliche Aufforderung, einen Ort zu verlassen
[2] Bezugnahme auf etwas Ähnliches oder Dazupassendes im gleichen oder anderen Werk sowie Zusammenhang
[3] Übergabe eines Rechtsstreits an ein anderes Gericht[1]

Synonyme:

[2] Querverweis

Unterbegriffe:

[1] Landesverweisung, Wohnungsverweisung

Beispiele:

[1] „Ein Verschulden des Ehegatten, dessen Verweisung aus der Wohnung der andere verlangt, ist grundsätzlich nicht erforderlich.“[2]
[2] „Die bloße Verweisung auf Bestimmungen einer Richtlinie mag zwar unter gewissen Umständen aus Sicht des Gemeinschaftsrechts für deren korrekte Umsetzung nicht ausreichen, sie führt aber nicht dazu, dass das Umsetzungsgesetz aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen nicht anzuwenden wäre.“[3]
[2] „Er studierte in der Kartothek, die sein Vorgänger hinterlassen hatte, obwohl er zunächst nicht allzuviel von den Eintragungen, Verweisungen und Textnummern verstand.“[4]
[3] „Die Ausfertigung des Satzes, in welchem auf Verweisung an ein anderes Gericht angetragen wird, die demselben beygefügten Beweisurkunden und der in vorstehendem Artikel erwähnte Bescheid werden den übrigen Partheyen zugefertigt.“[5]