Zum Inhalt springen

WTH/Geltungsansprüche und Gewißheitserlebnisse/15

aus AufEinWort, der freien Forschung

▶3. Wenn sich Richtigkeit neben Wahrheit als ein diskursiv einlösbarer Geltungsanspruch qualifizieren läßt, dann folgt daraus, daß sich richtige Normen ähnlich begründen lassen müssen wie wahre Aussagen. In der philosophischen Tradition stehen sich u. a. zwei Auffassungen gegenüber. Die eine ist im klassischen Naturrecht entfaltet worden und besagt, daß normative Aussagen in demselben Sinne wahrheitsfähig sind wie deskriptive Aussagen; die andere ist mit Nominalismusund Empirismus zur heute herrschenden Auffassung geworden und besagt, daß normative Aussagen überhaupt nicht wahrheitsfähig sind. Die Annahmen, die beiden Versionen zugrunde liegen, halte ich für falsch. Ich vermute, daß sich die Berechtigung des in Empfehlungen sei es von Handlungs- oder von Bewertungsnormen enthaltenen Geltungsanspruchs ebenso diskursiv prüfen läßt wie die Berechtigung des in Behauptungen implizierten Geltungsanspruchs.[1] Freilich unterscheidet sich die Begründung von richtigen Geboten und Bewertungen in der Form der Argumentation von der Begründung wahrer Aussagen. In praktischen Diskursen sind die logischen Bedingungen, unter denen ein rational motivierter Konsensus erzielt werden kann, andere als in theoretischen Diskursen.[2]

  1. ↑ Vgl. das Kapitel über die Wahrheitsfähigkeit praktischer Fragen. In: J. Habermas: Legitimationsprobleme im Spätkapitalismus. Frankfurt a,. M. 1973.
  2. ↑ Die Logik des praktischen Diskurses ist unerläßlich ftir die Grundlegung einer universalistischen Sprachethik, weil diese die Grundnormen vernünftiger Rede als die universalpragmatischen Bedingungen der Möglichkeit der Rechtfertigung von Normen auszeichnet. Damit möchte ich nicht behaupten, daß eine solche Diskurslogik für jene Aufgabe auch schon zureichend ist. W. Schulz hat mit Recht als ,Instanzen der Ethik" nicht nur Vernunft, sondern auch Mitleid eingeführt (W. Schulz, Philosophie in der veränderten Welt, Pfullingen 1972. S. 734 ff.). Die Universalität des Mitleidens kann als eine ethische Grundmaxime gerechtfertigt werden, wenn wir Mitleid als Reaktion auf die Verletzung jener allgemeinen Strukturen der Intersubjektivität verstehen, in denen die schutzbedürftige Identität des Ich stabilisiert wird. Mitleid, als ethische und nicht als psychologische Kategorie begriffen, wird durch Verletzungen der Integrität des Ich, d. h. einer symbolischen Struktur wie der menschlichen Würde, und erst mittelbar durch Verletzungen der Integrität des Leibes hervorgerufen. Insofern korrespondiert Mitleid genau dem von Schulz explizierten Begriff des moralisch Bösen: "Es ist eine der tiefsten Einsichten Fichtes, daß er erklärt, daß abstrakt-theoretisch gesehen der andere von mir als einem selbstbewußten Ich ebenso negiert werden kann wie die Objektwelt, und daß allein der moralische Aspekt mich an dieser Vernichtung hindert, indem er mich auffordert, mich dem anderen gegenüber einzugrenzen und ihn anzuerhennen. Hier zeigt sich die dialektische Struktur des Ich sehr deutlich. Das Ich gibt sich als Selbstbewußtsein die Möglichkeit, den anderen zu vernichten, und deswegen kann das Ich es nur selbst sein, was sich als moralisches Bewußtsein diese Möglichkeit versagt. Alle Ethik beruht auf Selbstdisziplin, das heißt, dem Gegenzug gegen den Egoismus in mir selbst … Angesichts dieser Gestalt des Bösen als zweckloser reiner Negation muß die Aussage, daß die Ichhaftigkeit die Möglichkeit des Bruches im Verhältnis zu anderen eröffnet, wesentlich verschärft werden, und zwar durch eine differenziertere Analyse des Ich. Nur weil und insofern das Ich sich in sich selbst pervertiert, vermag es das Verhältnis zu anderen zu verkehren in den eben erwähnten Formen der Quälerei, Erniedrigung und Entwürdigung. Kant hat – wenigstens im Umriß – diesen dialektischen Zusammenhang gesehen. In seiner Religionsschrift erklärt er in dem berühmten Abschnitt vom radikal Bösen, das Böse läge weder in den Trieben und der Sinnlichkeit, noch in einer boshaften Vernunft, sondern darin, daß der Mensch die Ordnung in sich selbst umkehrt: er stellt die Triebfeder der Selbstliebe über das moralische Gesetz und macht sie zu dessen Bedingung. Allein diese Perversion meiner selbst ergibt die ›Verkehrtheit des Herzens‹, das heißt das Böse, das sich dann gegen andere auswirkt." (a. a. O., S. 725) Grundlage dieser (an Schellings Spätphilosophie weiter entfalteten) Interpretation des Bösen ist die schöne und originelle Auslegung der Fichteschen Schrift über "Die Bestimmung des Menschen*, die, wenn ich recht sehe, einen zentralen systematischen Stellenwert für Schulzens eigenen Argumentationsgang hat (a. a. O., S. 328 ff.).