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WTH/Zur Logik des Diskurses/1

aus AufEinWort, der freien Forschung

▶Gegen pragmatische Wahrheitstheorien, die sich auf den Verstänrligungsprozeß zwischen sprach- und handlungsfähigen Subjekten beziehen, ist immer wieder das Bedenken erhoben worden, daß Wahrheit nicht mit den Methoden der Gewinnung von wahren Aussagen verwechselt werden darf: "Truth should not be mistaken for matters concerned with how it is gained or arrived at. To gain a truth is one notion, to be true quite another."[1] Dieser Einwand trifft nicht die Theorie, die ich vertrete. Die Behauptung, daß Wahrheit und Richtigkeit diskursiv einlösbare Geltungsansprüche von Äußerungen sind, bezieht sich zwar auf die Argumentationspraxis im allgemeinen, aber keineswegs auf bestimmte Methoden der Gewinnung wahrer Aussagen oder richtiger Gebote. Freilich liegt es sozusagen in der Natur von Geltungsansprüchen, daß sie eingelöst werden können; und wodurch sie eingelöst werden können, das macht gerade ihren Sinn aus. Venn ich einen bestimmten Rechtstitel, z.B. ein Eigentumsrecht als solches erläutern soll, dann kann ich auf die Garantien hinweisen, die für den Fall bestehen, daß mir ein anderer mein Recht streitig macht: als einem Rechtstitel kann ich meinem Eigentum notfalls mit Hilfe gerichtlicher Prozeduren allgemeine Anerkennung verschaffen. So verhält es sich auch mit Wahrheit als Geltungsanspruch. Der Sinn dieser Klasse von Ansprüchen verweist auf einen ausgezeichneten Modus der Überprüfung, dem diese standhalten sollen. Natürlich ist die "Handlungsweise" der argumentativen Herbeiführung eines Konsenses, durch den ein diskursiver Geltungsanspruch eingelöst wird, dem Sinn von Wahrheit und Richtigkeit nicht äußerlich. Schwerwiegender ist ein anderer Einwand. Wenn wir unter "Konsensus" jede zufällig zustande gekommene Übereinstimmung verstehen würden, könnte er offensichtlich als Wahrheitskriterium[2] nicht dienen. Deshalb ist "diskursive Einlösung" ein normativer Begriff; die Übereinstimmung, zu der wir in Diskursen gelangen können, ist allein ein begründeter Konsensus. Dieser gilt als Wahrheitskriterium, aber der Sinn von Wahrheit ist nicht der Umstand, daß überhaupt ein Konsensus erreicht wird, sondern: daß jederzeit und überall, wenn wir nur in einen Diskurs eintreten, ein Konsens unter Bedingungen erzielt werden kann, die diesen als begründeten Konsensus ausweisen. Wahrheit bedeutet "warranted assertibility".[3] Wenn aber nur ein begründeter Konsensus als Wahrheitskriterium zugelassen wird, verwickelt sich die Konsensustheorie der Wahrheit in einen Widerspruch. Die Bedingungen, unter denen ein Konsensus als ein wirklicher oder vernünftiger, jedenfalls wahrheitsverbürgender Konsensus gelten kann, dürfen nicht wiederum von einem Konsensus abhängig gemacht werden: "Es sieht so aus, als stehe ein Konsensus, soll er Wahrheit der in Frage stehenden Aussagen verbürgen, noch unter Bedingungen, deren Erfüllung nicht ihrerseits wieder an einem Konsensus orientiert sein kann.[4]

  1. ↑ R. M. Martin: Truth and its illicit Surrogates. In: Neue Hefte für Philosophie, 1972, H. 2/3, S. 101.
  2. ↑ Vgl. die Differenzierungen, die T. A. McCarthy gegenüber dem hier vorgeschlagenen Wahrheitskriterium vornimmt: A Theory of Communicative Competence. In: Phil. Soc. Sc. 3 (1973) S. 135–156. Zusatz 1983: Die Rede von Wahrheitskriterium ist irreführend. Die Konsenstheorie erklärt die Bedeutung des Wahrheitsbegriffs, allerdings mit Bezugnahme auf eine Prozedur – nicht zwar der Wahrheitsfindung, aber der Einlösung von Wahrheitsansprüchen.
  3. ↑ Eine an Dewey angelehnte Formulierung von R. M. Martin, s.o. Anm. 31.
  4. ↑ K. Lorenz, a. a, O., S. 115.