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WTH/Zur Logik des Diskurses/2

aus AufEinWort, der freien Forschung

▶Dieses Bedenken ist richtig. Wenn der Sinn von Wahrheit in der Möglichkeit besteht, in Diskursen über die Berechtigung des problematisierten Geltungsanspruches eine positive Entscheidung herbeizuführen, und wenn eine diskursiv herbeigeführte Entscheidung nur in Form eines argumentativ erzielten Konsensus fallen kann, dann muß gezeigt werden, worin die konsenserzielende Kraft des Arguments besteht: sie kann nicht in dem bloßen Faktum, daß Übereinstimmung argumentativ erzielt werden kann, bestehen, sondern dieses Faktum selbst bedarf der Erklärung.