WTH/Zur Logik des Diskurses/7
▶Ein Argument ist die Begründung, die uns motivieren soll, den Geltungsanspruch einer Behauptung oder eines Gebots bzw. einerBewertung anzuerkennen. Die formale Struktur eines Arguments stellt Toulmin in dem folgenden (vereinfachten) Schema dar:
| Fig.7: Argument (nach Toulmin) | Darstellung eines Beispiels nach dem Toulmin-Schema |
Die Behauptung: "Harry is a British subject" (C = conclusion) wird durch Angabe einer Ursache: "Harry was born in Bermuda" (D = data) erklärt. Diese Erklärung wird durch Einführung einer Schlußregel: "A man born in Bermuda will generally be a British subject" (W ≠ warrant) als zulässige Deduktion ausgewiesen. Die Plausibilität dieser allgemeinen Prämisse (oder Schlußregel) wird durch den Hinweis "on account of the following statuses and other legal provisions" (B = backing) gerechtfertigt. Wir wollen dieses Schema auf theoretische Diskurse, in denen der Geltungsanspruch von Behauptungen, und auf praktische Diskurse, in denen der Geltungsanspruch von Geboten und Bewertungen durch Argumentation eingelöst werden kann, anwenden. In Behauptungen wird die Existenz von Sachverhalten mit dem Anspruch auf Wahrheit bejaht/verneint. Der Opponent bestreitet die Wahrheit und behauptet die Unwahrheit der Aussage. In Geboten werden Handlungen mit dem Anspruch auf Richtigkeit verlangt/verboten. Der Opponent bestreitet die Richtigkeit und behauptet die Unrichtigkeit der gebotenen Handlung. In Bewertungen werden Gegenstände (Ereignisse, Leistungen, Regeln usw.) mit dem Anspruch auf Angemessenheit als gut/schlecht eingestuft. Der Opponent bestreitet die Angemessenheit und behauptet die Unangemessenheit der vorgenommenen Einstufung. Der Opponent verlangt im ersten Fall eine begründete Erklärung, in den beiden anderen Fällen eine begründete Rechtfertigung. Die geforderten Argumente lassen sich unter Verwendung der von Toulmin eingeführten Symbole wie folgt repräsentieren.
| theoretisch-empirischer Diskurs | praktischer Diskurs | |
| C | Behauptungen | Gebote/Bewertungen |
| kontroverser Geltungsanspruch | Wahrheit | Richtigkeit/Angemessenheit |
| vom Opponenten geforderte | Erklärungen | Rechtfertigungen |
| D | Ursachen (bei Ereignissen)
Motive (bei Handlungen) |
Gründe |
| W | empirische Gleichförmigkeiten,
Gesetzeshypothesen usw. |
Handlungs-/Bewertungsnormen
oder -prinzipien |
| B | Beobachtungen,
Befragungsergebnisse, Feststellungen usw. |
Angabe von gedeuteten Bedürfnissen
(Werten), Folgen, Nebenfolgen usw. |