Zum Inhalt springen

WTH/Zur Logik des Diskurses/9

aus AufEinWort, der freien Forschung

▶Diese grobe Skizze von Diskurstypen bedarf gewiß der Präzisierung. Sie genügt aber, um die Problemlage anzugeben, mit der wir es zu tun haben, wenn wir die konsenserzielende Kraft von Argutncnten, also das, was zu einem "rational modvierten", einem begründeten Konsensus führen kann, klären wollen. Unter welchen Bedingungen fühlen wir uns berechtigt, von B zu W 'überzugehen? Zwei triviale Beispiele:

  1. Erklärungsbedürftige Behauptung (C):
    • Das Wasser in diesem Topf dehnt sich aus.
    • Erklärung (D):
    • Dieses Wasser wird erhitzt.
    • Begründung durch eine Gesetzeshypothese (B)
      • (Ein entsprechendes Gesetz der Thermodynamik).
    • Kasuistische Evidenz zur Stützung der Hypothese (B):
      • (Eine Anzahl von Feststellungen über die wiederholt beobachtete Kovarianz von Größen wie Volumen, Gewicht, Temperatur von Körpern).
  2. 2. Rechtfertigungsbedürftige Empfehlung (C):
    • Du sollst A bis Ende der Woche 50,-- DM zurückgeben.
    • Rechtfertigung (D):
    • A hat dir das Geld für vier Wochen geliehen.
    • Begründung durch eine Handlungsnorm (W):
      • (Eine entsprechende Norm z.B.): Darlehen sollen innerhaib angegebener Fristen rückerstattet werden.
    • Kasuistische Evidenz zur Stützung der Norrn (B):
      • (Eine Reihe von Hinweisen auf Folgen und Nebenfolgen der Normanwendung für die Erfüllung akzeptierter Bedürfnisse z. B.): Darlehen ermöglichen einen flexiblen Einsatz knapper Ressourcen.