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Anfangsgründe des Krisenverfahrens Teil 21

aus AufEinWort, der freien Forschung

Über diese Seite Werk

Anfangsgründe und Verfahren der Krisenbetreuung
Ureigenwerk Liste Werke von Klaus Feldmann 
Heft
30. September 2021 n. Chr. erst.  
6:00 Uhr Ausgabe 01
Ausgabe 01
Leserschaft: Niemand
unüberarbeitet
ungeprüft
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  1. Von Gelehrten, Intellektuellen und Wissenschaftlern werden Wesen, Seele, Wesensart, Ich, Bewusstsein, Selbst heutzutage weitestgehend mit Gehirn, oder vom Gehirn ausgehend als Illusion hervorgehend gleichgesetzt und die meisten Menschen setzen ihr Ich mit dem eigenen Körper und je tiefer im Daseinzustand auch erweiternd mit ihrem Eigentum, Besitz und so weiter gleich und im schlechten Daseinzustand meinen sie ihre Persönlichkeit sei ihr Ich.
    1. Das Selbstbestimmungsvermögen besteht unabhängig von der Verschränkung des Wesen im Ichbewusstsein als Ich, dass sich seines Selbst bewusst ist und nur wenn der Mensch sich seinem Dasein als Wesen im Ichbewusstsein das Selbst als von ihm erschaffen erkannt hat, ist er zur Selbstbestimmung nach freiem Willen befähigt und ansonsten geht jedes Wollen, jeder Wille vom erschaffenen Selbst im Hinblick auf den Erhalt und die Steigerung der Persönlichkeit aus.
    2. Das Ich bestimmt bewusst im hohen Daseinzustand das Selbst, gestaltet es mittels Selbstbestimmung aus und im Selbst sammeln sich übereingestimmte Rollen an, so dass ein Mensch bei Bedarf und je nach Situation wie ein Schauspieler verschiedene Persönlichkeiten einnehmen kann.
    3. Der Mensch entspricht einer aufeinander aufbauenden strukturierten Zusammensetzung des Wesen, mit dessen Karma, Gedächtnis und Unterbewusstsein, das vom Ich als Urursache im Ichbewusstsein die Wesensart, den Charakter entsprechend des angesammelten Karma des Wesen als Wesensart oder Charakter zur Erscheinung bringt und das Ich vom seiner Eigenen Wesensart vorbestimmt das Selbst über Selbstbestimmung sozusagen als grundlegende „Vorpersönlichkeit“ erschafft, der Mensch jedoch viele Rollen im Leben erlernt, die er unbewusst bis bewusst einnimmt und sie je nach gegenwärtigem Ereignis, Situation oder Umstand spielend eingenommen werden.
    4. Der Mensch bildet sich aus der Verschränkung von Wesen mit dem menschlichen Körper heraus, wodurch die Wesensart, das Ich und Selbst ebenso mit dem Körper verschränkt werden und diese Verschränkung für gewöhnlich ab dem 84-86 Tagen ab Befruchtung bis hin zum tatsächlichen Tod eines Mensch, der mit Aufhebung, Auflösung der Verschränkung erfolgt.
    5. Und die Erscheinung der Persönlichkeit für Andere bildet sich entsprechend aus dem Wesen, Selbst und Körper auf das Ich beziehend heraus, wobei die Persönlichkeit die jeweilige gesellschaftliche Beziehung ist, jeder Mensch sich von einem „ein eigenes Bild macht“, man daher zum einen die Persönlichkeit hat, die man meint zu sein und zusätzlich eine Vielfalt an Persönlichkeiten die Andere über einen als Meinung über einen aufgrund von Eindrückern sich selbst über einen herausgebildet haben.
    6. Der Körper ist Bestandteil der Natur und erschafft sich selbst aus sich selbst heraus und erhält sich auch aus sich selbst heraus, ist daher im Grunde wie eine Pflanze, ein sich selbsterschaffender und selbsterhaltender Organismus, der jedoch in der Nahrungsaufnahme und dessen Überleben, Fortbestehen und Wohlergehen, damit auch in dessen Gesundheit stark in Abhängigkeit zum Lebensumfeld dem Daseinsumfeld als dessen jeweiliger Lebensraum und dem sich daraus ergebenden, ermöglichten oder darin verwirklichten Lebensstil und dem Lebenswandel des Menschen steht, wie es an anderer Stelle verdeutlicht ist.
    7. Das Ich im Ichbewusstsein erschafft das Selbst und in Bezug auf Karma die Wesensart somit die Ausgestalt seines Ich als Wesen und somit kann man nur unter Einbeziehung des Ich im Ichbewusstsein das Selbst und infolge die Wesensart eines Menschen im Daseinzustand der Selbstbestimmung nach freiem Willen vom Ich ausgehend verändern, man somit von außen einen Menschen nur über Täuschung bis Gewalt verändern kann, an sich also nicht verändern kann, sondern jede Veränderung aufgrund der Vorbedingung der vom Ich erlangten und ausgehenden selbstbestimmten Übereinstimmung erfolgt und nur dann nachhaltig ist.
    8. Jede nicht entsprechend der Vorbedingung bewirkte Veränderung verliert sich im Verlauf von Stunden, Tagen bis Wochen wieder und der Mensch fällt beispielsweise in seine Gewohnheiten zurück.
    9. Das Artweisemuster des Menschen als Persönlichkeit hat sich aus der Anwendung des Krisenverfahren als weitestgehend so seiend herausgestellt und das Krisenverfahren ist in seinem Kreisfolgeablauf darauf eingestellt, dass Ich anzuregen und dessen Gleichsetzungen aufzulösen, so dass sich der Mensch im Verlauf der Krisenbewältigungen sich aus sich selbst heraus dieser Zusammensetzung bewusst werden wird, dies also nicht geglaubt oder erlernt werden muss, jedoch als Möglichkeit vom Betreuten in Betracht gezogen sein Erkenntnißvermögen sich infolge steigert, da er die Wirkweise seines eigenen Daseins besser einschätzen und bestimmen kann und Krisenverfahren dann weniger Zeitdauer in Anspruch nehmen.
  2. Übersehen wird meist, dass die einwirkende Fremdbestimmung die ausgeübte Selbstbestimmung eines Anderen in Bezug auf eine Bestimmung ist, wobei dieser dies auch aufgrund auf ihn einwirkender Fremdbestimmung so erwirkt sein kann, besonders in hierarchischen Systemen die Fremdbestimmung so von oben nach unten fortpflanzt.
  3. Die Beziehung von Selbstbestimmung zu Fremdbestimmung erfolgt in guten, wohlwollend aufeinander eingestellten Beziehungen mittels Mitbestimmung, der Abstimmung über die neue Bestimmung und eine entgegengesetzt Abfolge durchzusetzen erzwingt Missstimmung, Nichtübereinstimmung, Ablehnung oder Zurückweisung als „Nichtzustimmung“, selbst wenn die Bestimmung wahr, angemessen, gut, richtig, gültig und schön wäre.
  4. Infolge muss das Ich im Daseinzustand der Selbstbestimmung und der Andere als eine dem Ich stellende Fremdbestimmung, die sich im Daseinzustand der Selbstbestimmung befindet, somit zwei Selbstbestimmungen aufeinander treffen, die jeweils für den Anderen zugleich eine Fremdbestimmung sind zur jeweils selbstbestimmten Übereinstimmung gelangen und so eine neue Bestimmung mitbestimmend erwirken.
  5. Somit bewirkt Fremdbestimmung nur über Mitbestimmung in Bezug auf eine Bestimmung die Erscheinung einer wahren und echten Zustimmung und im Krisenverfahren ist die Krise für den Betreuten die nicht durchsetzbare von ihm selbst ausgehende Bestimmung aufgrund des Mangel an oder einer Selbstbestimmung in Bezug auf Bestimmung, Vorbestimmung, Mitbestimmung, Abstimmung, Fremdbestimmung, Übereinstimmung und oder Zustimmung.
  6. Und im Krisenverfahren ist die Krise für den Betreuten die nicht durchsetzbare von ihm selbst ausgehende Bestimmung aufgrund des Mangel an oder einer Selbstbestimmung in Bezug auf Bestimmung, Vorbestimmung, Mitbestimmung, Abstimmung, Fremdbestimmung, Übereinstimmung und oder Zustimmung und erst die von einem selbst ausgehende bewusste Zustimmung wandelt die bereits bestehenden Bestimmung und ergeben als Ganzes einen neuen Zustand der Bestimmtheit.