Werk:Briefe (Platon)/Siebter Brief/08
▷Mein Rat ist also folgender. Ich für meinen Teil würde den für einen tüchtigen Mann sowohl wie für einen tüchtigen Arzt halten, welcher einem in Absicht auf Gesundheit schlechte Lebensart führenden Kranken riete, vor Allem einmal erst seine Lebensweise zu verändern, [E] und welcher bei dessen Bereitwilligkeit für diese Vorschrift sich zwar zur Vollendung der übrigen Kur bereit zeigte, aber bei dessen Weigerung vor dieser ersten Verordnung der Konsultation mit einem solchen Patienten den Rücken kehrt, dagegen halte ich den Arzt, der einen solchen Kranken nicht aufgibt, für einen Schwachkopf und Pfuscher. Dieselbe Bewandtnis hat es bekanntlich auch mit einem Staate, mag an der Spitze desselben Einer stehen oder Mehrere. Wenn dessen Regierung einiger Maßen auf einer vernünftigen Bahn wandelte und einen guten Rat hierbei nötig hätte, so dürfte ein Mann von Kopf solchen Staatsmännern seinen Rat wohl erteilen, wandeln diese aber ganz außerhalb der Bahn einer moralisch vernünftigen Politik und haben sie auch gar keinen guten Willen, auf ihre Spur einzulenken, insinuieren sie sogar dem Ratgeber, er möge die alte Staatsform ja ihren alten Gang gehen lassen und bei Gefahr seines Kopfes ja nicht daran rütteln, [331 St.3 A] oder befehlen sie ihm sogar, ihren Lüsten zu dienen und nur zu raten auf welche Weise ihre Erfüllung ohne Ende fortgehen könne, dann ist nach meinen Grundsätzen der welcher in solchem Staatsrate verbleibt, eine Memme, und der welcher austritt ein Mann. Dieser Gedanke war und bleibt ein Grundsatz bei mir. Wenn Jemand über die wichtigsten Angelegenheiten des Lebens, wie wenn es sich handelt um Geld und Gut, um das Wohl des Leibes oder der Seele, mich mit zu Rate zieht, so rate ich ihm mit allem Willen und lasse es nicht bloß bei einer äußerlichen Freundschaftsbezeigung bewenden, falls seine tägliche Lebensart sich in einer gewissen Bahn zu bewegen [B] und er in den fraglichen Punkten seines Benehmens, wenn man ihm einen Rat geben würde, folgen zu wollen scheint. Wenn einer aber durchaus meinen Rat gar nicht begehrt [C] oder im Falle des Begehrens offenbar Mangel an Folgsamkeit zeigt, so dränge ich einem Solchen meinen Rat nicht auf, wende auch keine Nötigung an, selbst wenn es mein eigener Sohne wäre. Nur einen Sklaven würde ich zwingen, wenn er bei Erteilung eines guten Rates nicht folgen wollte, aber einen Zwang bei Vater und Mutter in diesem Falle würde ich für Sünde halten, mit der einzigen Ausnahme des Falles, dass sie mit einer Geisteskrankheit behaftet wären. Wenn sie aber irgend eine bestimmte Lebensart führten, welche ihnen gefiele, mir aber nicht, so würde ich mich nicht mit ihnen verfeinden durch doch vergebliches Zurechtweisen, eben so wenig würde ich sklavisch schmeicheln dadurch, dass ich ihnen die Befriedigung ihrer Lüste verschaffte, [D] bei deren Frönen ich nicht leben wollte. Denselben Gedanken muss hinsichtlich seines Staates in seinem Leben der Verständige haben. Er tritt mit seinem Rat auf, wenn es im Staatshaushalte schlecht zu gehen scheint, falls er weder vergebliche Worte führen wird noch sein Leben gefährdet, er tut aber seinem Vaterlande keine Gewalt an durch Umsturz der bestehenden Verfassung, wenn es ohne Verbannung und Hinrichtung der Bürger nicht möglich ist, die nach seiner Vorstellung richtige Staatsverfassung zu realisieren. [E] Er schweigt dann und erhofft sich das Beste.▷