Widerlegliche und unwiderlegliche Vermutung
◀▶Vermutungen können widerleglich (praesumtio iuris tantum) oder unwiderleglich (praesumtio iuris et de iure) sein. Im Regelfall sind sie widerleglich, wenn nicht gesetzlich die Unwiderleglichkeit angeordnet ist (§ 292 Satz 1 ZPO).
Eine widerlegliche gesetzliche Vermutung kehrt die Beweislast um.[1] Wer auf einem Werk als Urheber bezeichnet ist, wird gem. § 10 UrhG bis zum Beweis des Gegenteils (d. h. widerleglich) als Urheber des Werkes angesehen.[2] Ein Beispiel ist auch § 477 BGB, wenn sich bei einer Kaufsache innerhalb von einem Jahr nach Übergabe ein Sachmangel zeigt. Zugunsten des Käufers wird die Mangelhaftigkeit bei der Übergabe vermutet. Der Verkäufer muss gegebenenfalls den vollen Beweis dafür führen, dass der Mangel bei Übergabe der Sache an den Käufer noch nicht vorgelegen hat.[3][4]
Weil eine widerlegliche gesetzliche Vermutung zu einer Umkehr der Beweislast führt und nicht bloß zu einer Umkehr der Beweisführungslast, ist zu ihrer Widerlegung der Beweis des Gegenteils nötig. Es sind also Beweismittel vorzubringen, die das Gericht voll vom Vorliegen des Gegenteils überzeugen.
Ist eine Vermutung dagegen unwiderleglich, so ist der Beweis des Gegenteils unzulässig. Eine Beweiserhebung und die damit verbundenen Beweisschwierigkeiten sollen ja gerade vermieden werden.
Ein Beispiel für eine unwiderlegliche Vermutung bildet im Ehescheidungsrecht § 1566 Abs. 2 BGB: „Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.“ Es spielt also gar keine Rolle, ob im konkreten Fall die Ehe vielleicht trotz des langen Getrenntlebens nicht gescheitert ist. Es ist vielmehr gerade Zweck des Gesetzes, dass das Gericht solche Mutmaßungen nicht anstellen muss.
Einzelnachweise
- ↑ BGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 – AnwZ (Brfg) 59/15
- ↑ Arno Lampmann: BGH: Vermutung der Urheberschaft nach § 10 UrhG gilt auch im Internet 11. Februar 2015 zu BGH, Urteil vom 18. September 2014, Az. I ZR 76/13
- ↑ Peter Trettin: Widerlegung der Vermutung des § 476 BGB durch den Kfz-Verkäufer zu OLG Koblenz, Urteil vom 24. Februar 2011 – 2 U 261/10
- ↑ Christian Deckenbrock: EuGH zur Beweislastumkehr im Verbrauchsgüterkauf: De-Facto-Haltbarkeitsgarantie. Legal Tribune Online, 5. Juni 2015