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Zivilist

aus AufEinWort, der freien Forschung

Zivilist1 | zivil + -ist | urprüngl. "Nierdergelassener, einer Niederlassung (Dorf, Stadt), Haushalt habend, dem angehörig sein"; ‘Kenner, Lehrer, Student des bürgerlichen Rechts, des Zivilrechts’, entlehnt (Ende 17. Jh.) aus gleichbed. mlat. civilista.

Zivilist2 | zivil + ist | ‘wer nicht den Streitkräften angehört, wer keine Uniform trägt’ (Ende 18. Jh.), abgeleitet von zivil.