entweder
ent- + weder | Fw. ‘aus (von) beiden, einen’ heute stets in Verbindung mit oder "entweder … oder …, entweder oder …" gebräuchlich, um der Gegenüberstellung (mindestens, meist) zweier einander ausschließender Aussagen stärkeren Nachdruck zu verleihen, bei der Auswahl einen von beiden, zweien (21 Jh ndt.).
Ahd. einhwedar, einwedar (um 1000) (eigentlich "weder der eine noch der andere eine"), mhd. frühnhd. eintweder, einweder, entweder, mnd. ēntwēder ist Fw. ‘einer von beiden’ (frühnhd. auch ‘keiner von beiden’) und Bdw. ‘entweder’, die aus einem die alternative Äußerung einleitenden Neutr. des Fürwort stammt (‘eines von beiden: …’).
Nur als Fw. bezeugt sind asächs. ēndihweðar ‘einer von beiden’, got. ainƕaþaruh ‘jeder von beiden’. Der seit dem Mhd. vorkommende Zahnlaut -t- kann eingeschobener Gleitlaut sein; möglicherweise ist jedoch von einer (der asächs. Wbg. entsprechenden) nicht überlieferten Form ahd. *einthihwedar, *einthiwedar auszugehen, die als zweites Glied ahd. thehwedar, thewedar Fw. ‘jeder von beiden, einer von beiden’ (um 1000) statt ahd. hwedar, hwedar Fw. ‘welcher von beiden’ (8. Jh., s. weder) aufweist; zum ersten Glied s. ein1 Zw.