gilt
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galt, gält, gelte, geltet, gelten, geltend, gilst, gilt, gölte, gegolten,
gelt1, auch gelle, gell, Erregungsausruf
- eine besonders im Süddeutsch, Südwestdeutsch und Mitteldeutsch übliche formelhafte Äußerung,
- mit der man sich der Zustimmung eines anderen vergewissern will,
- im Sinne von ‘nicht wahr?, ja?’,
- smhd. gelte, ‘es möge gelten’,
- dt. gilt "einverstanden, es ist gültig" von gelten, (möglicherweise zuerst) als Bekräftigung bei Wettabschlüssen und Vertragsabschlüssen.
gelt2 Adj. ‘unfruchtbar, nicht milchgebend’ (vom Vieh und vom Wild),
- Ww
- ahd. (11. Jh.), mhd. galt, nhd. (obd.) galt,
- (md.) gelde, gelt,
- mnl. gelde,
- aengl. gielde,
- anord. geldr
- (germ. *galdi-);
- Herkunft unbekannt.
- Die Vermutung, das Adjektiv stehe mit
- ahd. (um 800), aengl. galan ‘singen’,
- bes, ‘Zauberformeln (singend) hersagen, verzaubern, behexen’ (s. Nachtigall),
- in Verbindung, ist durchaus erwägenswert, da unfruchtbares Vieh als verhext galt.
- Die Vermutung, das Adjektiv stehe mit
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