aus AufEinWort, der freien Forschung
ratifizier-en Nwf. ratifizier
▷ rat-ifizier,
ratifiz-ier,
lat.-frz.-deu.
ratifizieren Vb. ‘bekräftigen, gutheißen, (schriftlich) beglaubigen, genehmigen’ (Ende 15. Jh.),
- besonders einen Vertrag, ein Staatsabkommen ‘gesetzlich anerkennen, rechtskräftig bestätigen’ (17. Jh.),
- entlehnt aus mlat. ratificare ‘genehmigen, bestätigen’; zu lat. ratus ‘berechnet, gültig, rechtskräftig’ (s. Rate) und lat. facere ‘machen, tun’.
- – Ratifikation