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„Assertion“ – Versionsunterschied

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#[https://de.wikipedia.org/wiki/Apodiktische_Aussage apodiktische] (eine logische Notwendigkeit meinende z. B. es ist [https://de.wikipedia.org/wiki/Notwendigkeit notwendigerweise] so, dass S P ist)
#[https://de.wikipedia.org/wiki/Apodiktische_Aussage apodiktische] (eine logische Notwendigkeit meinende z. B. es ist [https://de.wikipedia.org/wiki/Notwendigkeit notwendigerweise] so, dass S P ist)
<p>Assertorische Sätze sind Sätze, „in denen ohne jeden Zusatz etwas als wahr behauptet oder geleugnet wird“.<ref><span class="reference-text">''assertorisch''. In: Regenbogen, Meyer: ''Wörterbuch der philosophischen Begriffe''. 2005</span></ref></p><p>S = Subjekt; P = Prädikat</p><p>In der Terminologie der Urteilslehre der klassischen Logik sind ''assertorische Urteile'' „Urteile, in denen behauptet wird, dass der Prädikatsbegriff dem Subjektbegriff tatsächlich zukommt oder nicht zukommt (Form: ''S&nbsp;ist&nbsp;P'' oder ''S&nbsp;ist nicht&nbsp;P'')“.<ref><span class="reference-text">Spree: ''Assertorisch''. In: Rehfus: ''Handwörterbuch Philosophie''. 2003</span></ref></p><p>Jede Verwendung eines assertorischen Satzes, sei dieser affirmativ oder negativ, ist eine Behauptung.<ref><span class="reference-text">Tugendhat, Wolf: ''Logisch-semantische Propädeutik''. 1983, S. 212 f.</span></ref> Manchmal wird unter assertorischer Satz auch nur der bejahende Behauptungssatz (miss-)verstanden. „Die Sätze „p“ und „¬&nbsp;p“ haben entgegengesetzten Sinn, aber es entspricht ihnen eine und dieselbe Wirklichkeit.“<ref><span class="reference-text">[https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Wittgenstein Wittgenstein]: ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Tractatus_Logico-Philosophicus Tractatus]'' 4.0621. Zitiert nach Brandt, Dietrich, Schön: ''Sprachwissenschaft'', 2. Aufl. (2006), S. 81 Fn. 10</span></ref></p><div class="mw-heading mw-heading2">
<p>Assertorische Sätze sind Sätze, „in denen ohne jeden Zusatz etwas als wahr behauptet oder geleugnet wird“.<ref><span class="reference-text">''assertorisch''. In: Regenbogen, Meyer: ''Wörterbuch der philosophischen Begriffe''. 2005</span></ref></p><p>S = Subjekt; P = Prädikat</p><p>In der Terminologie der Urteilslehre der klassischen Logik sind ''assertorische Urteile'' „Urteile, in denen behauptet wird, dass der Prädikatsbegriff dem Subjektbegriff tatsächlich zukommt oder nicht zukommt (Form: ''S&nbsp;ist&nbsp;P'' oder ''S&nbsp;ist nicht&nbsp;P'')“.<ref><span class="reference-text">Spree: ''Assertorisch''. In: Rehfus: ''Handwörterbuch Philosophie''. 2003</span></ref></p><p>Jede Verwendung eines assertorischen Satzes, sei dieser affirmativ oder negativ, ist eine Behauptung.<ref><span class="reference-text">Tugendhat, Wolf: ''Logisch-semantische Propädeutik''. 1983, S. 212 f.</span></ref> Manchmal wird unter assertorischer Satz auch nur der bejahende Behauptungssatz (miss-)verstanden. „Die Sätze „p“ und „¬&nbsp;p“ haben entgegengesetzten Sinn, aber es entspricht ihnen eine und dieselbe Wirklichkeit.“<ref><span class="reference-text">[https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Wittgenstein Wittgenstein]: ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Tractatus_Logico-Philosophicus Tractatus]'' 4.0621. Zitiert nach Brandt, Dietrich, Schön: ''Sprachwissenschaft'', 2. Aufl. (2006), S. 81 Fn. 10</span></ref></p><div class="mw-heading mw-heading2">
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== [[Enzlnchwse]] ==
== [[Enzlnchwse]] ==
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Aktuelle Version vom 2. April 2026, 07:40 Uhr

assert-ion lat.-frz.-eng.-deu. Wrtdtng: sgm. 'Zuweisung, Angedeihung'

von slat. assertio „Freisprechung, Freisprechung eines Menschen“, abgeleitet von slat. asserere „zusprechen, behaupten, versichern“

Substantiv, f (Deutsch)
Worttrennung: As·ser·ti·on,

Plural: As·ser·ti·o·nen Aussprache: IPA: [asɛʁˈt͡si̯oːn]


Singular Plural
Nominativ die Assertion die Assertionen
Genitiv der Assertion der Assertionen
Dativ der Assertion den Assertionen
Akkusativ die Assertion die Assertionen

Bedeutungen:

[1] Philosophie, Linguistik: bestimmte, feststellende Behauptung, Feststellung oder Versicherung, bei der ohne jede Begründung etwas als wahr behauptet oder geleugnet wird
[2] Informatik: Zusicherung oder Annahme über den Zustand von Variablen innerhalb einer Programmiersprache oder eines Entwicklungstools

Synonyme:

[1] Behauptung, Feststellung, Versicherung
[2] Annahme, Zusicherung

Sinnverwandte Wörter:

[1] Arbeitshypothese, Axiom, Präsumtion, Propositio, Hypothese, Postulat, Supposition, These

Gegenwörter:

[1] Begründung, Beobachtung, Beweis, Konstatierung, Schlussfolgerung; Linguistik: Präsupposition

Oberbegriffe:

[1, 2] Aussage

Unterbegriffe:

[2] Invariante, Nachbedingung, Vorbedingung

Beispiele:

[1] „Den Satz: Cajus ist sterblich, könnte ich auch bloß durch den Verstand aus der Erfahrung schöpfen. Allein ich suche einen Begriff, der die Bedingung enthält, unter welcher das Prädikat (Assertion überhaupt) dieses Urteils gegeben wird (d. i. hier, den Begriff des Menschen;) und nachdem ich unter diese Bedingung, in ihrem ganzen Umfange genommen, (alle Menschen sind sterblich) subsumiert habe; so bestimme ich darnach die Erkenntnis meines Gegenstandes (Cajus ist sterblich).“[2]
[1] „Diese Sätze, an welche hier erinnert wird, sind darum keine dogmatische Assertionen, weil sich aus der ganzen Entwickelung des Wesens durch sich selbst hervorgegangene Resultate sind.“[3]
[1] Die Assertion eines Elementes aus der Klasse von inkompatiblen Ausdrücken impliziert die Verneinung jedes einzelnen anderen Elementes in dieser Klasse (rot impliziert ~ blau, ~ grün u.s.w.); die Negation eines Elementes aus einer Klasse von inkompatiblen Ausdrücken impliziert die Assertion der Disjunktion all der anderen Elemente (~ rot impliziert entweder grün oder blau oder …).[4]
[2] Der Zweck von Assertionen besteht auch in der Ausgabe von Fehlermeldungen, die für den Anwender verständlich sind.

Wortbildungen:

assertorisch

Assertion

Assertion (von lat. assertio, Behauptung) ist ein Terminus der Sprachwissenschaft und der Logik. Er steht für eine bestimmte Behauptung, Versicherung, Feststellung. Das zugehörige Adjektiv lautet assertorisch, also feststellend oder behauptend.

Sprachwissenschaft

Der Ausdruck Assertion bezeichnet in der Sprachwissenschaft Verschiedenes[1]:

  1. Das Aufstellen eines Wahrheitsanspruchs für eine Proposition in dem kognitiven Akt des Urteilens. Dieser Akt wird kundgegeben durch eine Behauptung (so bei Gottlob Frege), die in der Sprechhandlungstheorie Assertiv genannt wird.
  2. Der Deklarativsatz nach seiner prototypischen Verwendung als Satz, mit dem eine Behauptung erfolgt.
  3. Der propositionale Gehalt eines Satzes im Gegensatz zur Präsupposition. Die Assertion ist dann „der Teil der Aussage, der als richtig oder falsch dargestellt wird: umgangssprachlich könnte man sagen: das, was explizit behauptet wird.“[2]

Logik

In der Logik bezeichnet der Ausdruck assertorisch Sätze (Urteile), in denen etwas einfach als wahr oder falsch behauptet wird. Im apodiktischen Satz wird hingegen behauptet, dass etwas notwendigerweise, im problematischen Satz, dass etwas möglicherweise wahr ist. Mitunter wird auch von einer assertorischen Logik gesprochen[3], wenn von einer nicht-modalen Logik die Rede ist.

Satz und Urteil

Assertationen stellen einen grundlegenden Typus von logischen Sätzen dar. Assertorischer Satz kann als anderer Ausdruck für Aussagesatz, apophantischer Satz,[4] logos apophantikos (Aristoteles), wahrheitsdefiniter Satz[5] oder Behauptungssatz verstanden werden.

Der Begriff des assertorischen Satzes geht auf die klassische, aristotelische Unterscheidung zwischen sinnvoller und behauptender Rede zurück: „Jeder Satz hat einen Sinn [semantikós], aber nicht jeder zeigt etwas auf [apophantikós], sondern nur derjenige, der wahr oder falsch sein kann.“[6]

In der Scholastik und von Immanuel Kant wurden Urteile nach ihrer auf Wirklichkeit und Wahrheit bezogenen (alethischen) Modalität[7] eingeteilt in:[8]

  1. problematische (eine Möglichkeit ausdrückende z. B. es ist möglich, dass S P ist)
  2. assertorische (die Wirklichkeit behauptende z. B. es ist in der Tat so, dass S P ist)
  3. apodiktische (eine logische Notwendigkeit meinende z. B. es ist notwendigerweise so, dass S P ist)

Assertorische Sätze sind Sätze, „in denen ohne jeden Zusatz etwas als wahr behauptet oder geleugnet wird“.[9]

S = Subjekt; P = Prädikat

In der Terminologie der Urteilslehre der klassischen Logik sind assertorische Urteile „Urteile, in denen behauptet wird, dass der Prädikatsbegriff dem Subjektbegriff tatsächlich zukommt oder nicht zukommt (Form: S ist P oder S ist nicht P)“.[10]

Jede Verwendung eines assertorischen Satzes, sei dieser affirmativ oder negativ, ist eine Behauptung.[11] Manchmal wird unter assertorischer Satz auch nur der bejahende Behauptungssatz (miss-)verstanden. „Die Sätze „p“ und „¬ p“ haben entgegengesetzten Sinn, aber es entspricht ihnen eine und dieselbe Wirklichkeit.“[12]

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Wiktionary: Assertion – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  1. ↑ Helmut Rehbock: Assertion. In: Helmut Glück, Michael Rödel (Hrsg.): Metzler Lexikon Sprache. Metzler Verlag, Stuttgart 2016, ISBN 978-3-476-02641-5, S. 63
  2. ↑ Stein, Achim: Einführung in die französische Sprachwissenschaft. 3. Aufl. - Metzler, Stuttgart, Weimar 2010, S. 88; nach Helmut Rehbock: Assertion. In: Helmut Glück, Michael Rödel (Hrsg.): Metzler Lexikon Sprache. Metzler Verlag, Stuttgart 2016, ISBN 978-3-476-02641-5, S. 63 beruht die Bedeutung (3) auf einer "laxe[n] Redeweise".
  3. ↑ Bocheński, Formale Logik, 2. Aufl. (1962), S. 467
  4. ↑ Tugendhat, Wolf: Logisch-semantische Propädeutik. 1983, S. 127
  5. ↑ Zoglauer, Thomas: Einführung in die formale Logik für Philosophen. 1999, S. 21
  6. ↑ Aristoteles: De interpretatione, Kap. 4. Zitiert nach Tugendhat, Wolf: Logisch-semantische Propädeutik. 1983, S. 23
  7. ↑ Vgl. Prechtl: Modallogik. In: Metzler-Lexikon Sprache, 3. Aufl. 2005: assertorisch ist die „alethische Modalität eines Satzes, dass etwas wirklich wahr ist“
  8. ↑ Urteil. In: Regenbogen, Meyer: Wörterbuch der philosophischen Begriffe. 2005. Modalität. In: Schülerduden, Philosophie, 2. Aufl. 2002
  9. ↑ assertorisch. In: Regenbogen, Meyer: Wörterbuch der philosophischen Begriffe. 2005
  10. ↑ Spree: Assertorisch. In: Rehfus: Handwörterbuch Philosophie. 2003
  11. ↑ Tugendhat, Wolf: Logisch-semantische Propädeutik. 1983, S. 212 f.
  12. ↑ Wittgenstein: Tractatus 4.0621. Zitiert nach Brandt, Dietrich, Schön: Sprachwissenschaft, 2. Aufl. (2006), S. 81 Fn. 10