▷ assert-ion lat.-frz.-eng.-deu. Wrtdtng: sgm. '
Zuweisung,
Angedeihung'
von slat. assertio „Freisprechung, Freisprechung eines Menschen“, abgeleitet von slat. asserere „zusprechen, behaupten, versichern“
Bedeutungen:
- [1] Philosophie, Linguistik: bestimmte, feststellende Behauptung, Feststellung oder Versicherung, bei der ohne jede Begründung etwas als wahr behauptet oder geleugnet wird
- [2] Informatik: Zusicherung oder Annahme über den Zustand von Variablen innerhalb einer Programmiersprache oder eines Entwicklungstools
Synonyme:
- [1] Behauptung, Feststellung, Versicherung
- [2] Annahme, Zusicherung
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Arbeitshypothese, Axiom, Präsumtion, Propositio, Hypothese, Postulat, Supposition, These
Gegenwörter:
- [1] Begründung, Beobachtung, Beweis, Konstatierung, Schlussfolgerung; Linguistik: Präsupposition
Oberbegriffe:
- [1, 2] Aussage
Unterbegriffe:
- [2] Invariante, Nachbedingung, Vorbedingung
Beispiele:
- [1] „Den Satz: Cajus ist sterblich, könnte ich auch bloß durch den Verstand aus der Erfahrung schöpfen. Allein ich suche einen Begriff, der die Bedingung enthält, unter welcher das Prädikat (Assertion überhaupt) dieses Urteils gegeben wird (d. i. hier, den Begriff des Menschen;) und nachdem ich unter diese Bedingung, in ihrem ganzen Umfange genommen, (alle Menschen sind sterblich) subsumiert habe; so bestimme ich darnach die Erkenntnis meines Gegenstandes (Cajus ist sterblich).“[2]
- [1] „Diese Sätze, an welche hier erinnert wird, sind darum keine dogmatische Assertionen, weil sich aus der ganzen Entwickelung des Wesens durch sich selbst hervorgegangene Resultate sind.“[3]
- [1] Die Assertion eines Elementes aus der Klasse von inkompatiblen Ausdrücken impliziert die Verneinung jedes einzelnen anderen Elementes in dieser Klasse (rot impliziert ~ blau, ~ grün u.s.w.); die Negation eines Elementes aus einer Klasse von inkompatiblen Ausdrücken impliziert die Assertion der Disjunktion all der anderen Elemente (~ rot impliziert entweder grün oder blau oder …).[4]
- [2] Der Zweck von Assertionen besteht auch in der Ausgabe von Fehlermeldungen, die für den Anwender verständlich sind.
Wortbildungen:
- assertorisch
Assertion
Assertion (von lat.
assertio, Behauptung) ist ein
Terminus der
Sprachwissenschaft und der
Logik. Er steht für eine bestimmte
Behauptung,
Versicherung,
Feststellung. Das zugehörige Adjektiv lautet
assertorisch, also feststellend oder behauptend.
Sprachwissenschaft
Der Ausdruck Assertion bezeichnet in der Sprachwissenschaft Verschiedenes[1]:
- Das Aufstellen eines Wahrheitsanspruchs für eine Proposition in dem kognitiven Akt des Urteilens. Dieser Akt wird kundgegeben durch eine Behauptung (so bei Gottlob Frege), die in der Sprechhandlungstheorie Assertiv genannt wird.
- Der Deklarativsatz nach seiner prototypischen Verwendung als Satz, mit dem eine Behauptung erfolgt.
- Der propositionale Gehalt eines Satzes im Gegensatz zur Präsupposition. Die Assertion ist dann „der Teil der Aussage, der als richtig oder falsch dargestellt wird: umgangssprachlich könnte man sagen: das, was explizit behauptet wird.“[2]
Logik
In der Logik bezeichnet der Ausdruck assertorisch Sätze (Urteile), in denen etwas einfach als wahr oder falsch behauptet wird. Im apodiktischen Satz wird hingegen behauptet, dass etwas notwendigerweise, im problematischen Satz, dass etwas möglicherweise wahr ist. Mitunter wird auch von einer assertorischen Logik gesprochen[3], wenn von einer nicht-modalen Logik die Rede ist.
Satz und Urteil
Assertationen stellen einen grundlegenden Typus von logischen Sätzen dar. Assertorischer Satz kann als anderer Ausdruck für Aussagesatz, apophantischer Satz,[4] logos apophantikos (Aristoteles), wahrheitsdefiniter Satz[5] oder Behauptungssatz verstanden werden.
Der Begriff des assertorischen Satzes geht auf die klassische, aristotelische Unterscheidung zwischen sinnvoller und behauptender Rede zurück: „Jeder Satz hat einen Sinn [semantikós], aber nicht jeder zeigt etwas auf [apophantikós], sondern nur derjenige, der wahr oder falsch sein kann.“[6]
In der Scholastik und von Immanuel Kant wurden Urteile nach ihrer auf Wirklichkeit und Wahrheit bezogenen (alethischen) Modalität[7] eingeteilt in:[8]
- problematische (eine Möglichkeit ausdrückende z. B. es ist möglich, dass S P ist)
- assertorische (die Wirklichkeit behauptende z. B. es ist in der Tat so, dass S P ist)
- apodiktische (eine logische Notwendigkeit meinende z. B. es ist notwendigerweise so, dass S P ist)
Assertorische Sätze sind Sätze, „in denen ohne jeden Zusatz etwas als wahr behauptet oder geleugnet wird“.[9]
S = Subjekt; P = Prädikat
In der Terminologie der Urteilslehre der klassischen Logik sind assertorische Urteile „Urteile, in denen behauptet wird, dass der Prädikatsbegriff dem Subjektbegriff tatsächlich zukommt oder nicht zukommt (Form: S ist P oder S ist nicht P)“.[10]
Jede Verwendung eines assertorischen Satzes, sei dieser affirmativ oder negativ, ist eine Behauptung.[11] Manchmal wird unter assertorischer Satz auch nur der bejahende Behauptungssatz (miss-)verstanden. „Die Sätze „p“ und „¬ p“ haben entgegengesetzten Sinn, aber es entspricht ihnen eine und dieselbe Wirklichkeit.“[12]