aus AufEinWort, der freien Forschung
¦∑¦ Vormund + -schaft; eigt. "Vorhandschaft"
¦∅¦ ¦↵¦ ‘amtlich verfügte Wahrnehmung der gesetzlichen Vertretung eines Minderjährigen, Entmündigten’, ahd. foramuntscaf ‘Verteidigung, Rechtsvertretung’ (10. Jh.), mhd. vormuntschaft.