Wittum
Erscheinungsbild
wit-tum Vorlage:ahdt.-dt. n. historische Bezeichnung für die (aus dem germanischen Recht hervorgegangene) ‘Brautgabe’,
- danach auch ‘Witwenvermögen’,
- ferner ‘Vermögensleistung an die Kirche’,
- WF
- ahd. widamo m. (9. Jh.),
- mhd. widem(e), widen m. f.
- ‘Gabe des Bräutigams (zuweilen auch des Brautvaters) an die Braut bei der Eheschließung’
- (ursprünglich der dem Brautvater zu entrichtende Kaufpreis),
- ‘Dotierung einer Kirche, eines Klosters, besonders in Form von Grundstücken, das einer Pfarrkirche gestiftete Grundstück, besonders der Pfarrhof’,
- ‘Gabe des Bräutigams (zuweilen auch des Brautvaters) an die Braut bei der Eheschließung’
- mnd. wēdem(e), wēme,
- afries. wetma, witma,
- mnl. wēdeme, wēdem, wēdom,
- aengl. wituma ‘Brautgabe’,
- vgl. asächs. wiðumlīk ‘zur Mitgift gehörig’.
- Das germ. Rechtswort ist verwandt mit
- griech. hédnon (ἕδνον), meist im Plur. hédna (ἕδνα) ‘Brautgaben, Mitgift, Hochzeitsgeschenke’,
- vielleicht auch mit
- aruss. věno,
- russ. (älter) véno (вено) ‘Mitgift, Zahlung für die Braut’.
- Es handelt sich um Bildungen mit dem Suffix ie. -meno-, -mono- bzw. (schwundstufig) -mno-,
- so daß sich
- ie. *u̯edmon- (für westgerm. *witmōn),
- *u̯edno- (für das Griech.) und
- (langvokalisch) *u̯ēdno- (für das Slaw.)
- ‘Kaufpreis für die Braut’ annehmen läßt.
- so daß sich
- Weiter sind vergleichbar
- aind. vadhū́ḥ ‘Braut, junge Frau’,
- awest. υαδū- ‘Weib, Frau’,
- air. fedid ‘führt, geht, trägt, bringt’,
- lit. vèsti‘leiten, führen, heiraten (vom Mann)’,
- aslaw. vesti,
- russ. vestí (вести) ‘führen’ (vgl. aruss. voditi ženu ‘eine Frau heiraten’),
- sämtlich Bildungen zur Wurzel ie. *u̯edh- bzw. (vor Nasal) *u̯ed- ‘führen, heimführen, heiraten (vom Mann)’.
- Im Dt.
- treten im 15./16. Jh. Formen mit auslautendem -b/ -p auf (widemb, widemp)
- und durch Anlehnung an das Kompositionssuffix -tum (s. d.) widumb, widump, widum;
- danach (mit verändertem Dental) Widdumb, Widdum, Wittumb,
- seit dem 17. Jh. in Anlehnung an Witwe die heute allein geltende Form Wittum ‘Witwenvermögen’ mit Übergang zum neutralen Genus.
- Für die nur im Dt., Nl. und Afries. bezeugte kirchenrechtliche Verwendung
- ‘Begabung einer Kirche oder eines kirchlichen Herrn durch die weltliche Herrschaft’
- wird seit dem 17. Jh. die alte Wortform Widem sprachüblich.
- S. auch widmen.