WTH/Drei Vorfragen
Bevor ich auf Wahrheitstheorien, insbesondere auf zwei von ihnen, nämlich auf die Korrespondenz- und die Konsensustheorie der Wahrheit eingehe, möchte ich einige Vorfragen klären. Zunächst; Was ist es, wovon wir sagen dürfen, es sei wahr oder falsch? Aussichtsreiche Kandidaten sind Sätze, Äußerungen und Aussagen. Am wenigsten aussichtsreich ist der Versuch, eine bestimmte Klasse von Sätzen als dasjenige auszuzeichnen, dem wir Wahrheit oder Falschheit zuschreiben dürfen.[1] Denn Sätze verschiedener Sprachen oder verschiedene Sätze derselben Sprache können denselben Sachverhalt wiedergeben, während die gleichen Sätze, wenn sie in verschiedenen Zusammenhängen der Rede auftreten, auch verschiedene Sachverhalte wiedergeben können.[2] Austin hat deshalb vorgeschlagen, nicht Sätze, sondern eine bestimmte Klasse von Äußerungen, nämlich Behauptungen (assertions, statements) als dasjenige anzusehen, was wir "wahr" und "falsch" nennen dürfen.[3] Ein Satz besteht aus Worten, eine Behauptung wird hingegen, indem ich Worte gebrauche und einen Satz verwende, gemacht oder "aufgestellt". Man kann denselben Satz in verschiedenen Behauptungen verwenden und mit verschiedenen Sätzen dieselbe Behauptung machen. Freilich entsteht eine neue Schwierigkeit dadurch, daß Behauptungen datierbare Äußerungen oder Sprachepisoden darstellen, während Wahrheit offensichtlich einen Invarianzanspruch stellt und daher einen nichtepisodischen Charakter hat. Wenn verschiedene Personen unter verschiedenen Umständen mit verschiedenen Worten dieselbe Behauptung aufstellen, dann geben sie denselben Sachverhalt wieder. Das, was sie behauptet haben, ist nicht relativ zu den Sprechakten, mit denen sie behauptet haben, was sie behauptet haben. Strawson[4] besteht mit Recht auf der Konvention, daß nicht Äußerungen, sondern Aussagen "wahr" oder "falsch" genannt werden dürfen: "My saying something is certainly an episode. What I say, is not. It is the latter, not the former, we declare to be true."[5] Wahr oder falsch nennen wir Aussagen mit dem Blick auf Sachverhalte, darin wiedergegeben oder ausgedrückt werden.
Allerdings dürfen wir Aussagen nicht jeder assertorischen Kraft berauben. Wir können jeder Aussage einen Sachverhalt zuordnen, aber wahr ist eine Aussage dann und nur dann, wenn sie einen wirklichen Sachverhalt oder eine Tatsachewiedergibt – und nicht etwa einen Sachverhalt als eine Tatsache vorspiegelt. Gewiß haben auch falsche Aussagen, wie wir sagen können, einen propositionalen Gehalt; aber wenn ich eine Aussage äußere, behaupte ich einen existierenden Sachverhalt, d. h. eine Tatsache. Eine Aussage erhält assertorische Kraft durch ihre Einbettung in einen Sprechakt, durch den Umstand also, daß jemand diese Aussage behaupten kann. Searle hat darauf hingewiesen, daß derselbe propositionale Gehalt in verschiedenen Sprechakten wie Befehlen, Fragen, Versprechungen und Behauptungenwiederkehren kann, aber nur in konstativen Sprechakten (Behauptungen) kann ein propositionaler Gehalt in Forrn einer Proposition auftreten.[6] Unsere erste Frage können wir deshalb wie folgt beantworten: Wahrheit ist ein Geltungsanspruch, den wir mit Aussagen verbinden, indem wir sie behaupten. Behauprungen gehören zur Klasse konstativer Sprechakte. Indem ich etwas behaupte, erhebe ich den Anspruch, daß die Aussage, die ich behaupte, wahr ist. Diesen Anspruch kann ich zu Recht oder zu Unrecht erheben. Behauptungen können weder wahr noch falsch sein, sie sind berechtigt oder unberechtigt. Im Vollzug der konstatierenden Sprechakte zeigt sich, was wir mit der Wahrheit von Aussagen meinen; darum können diese Sprechakte nicht selbst wahr sein. Wahrheit meint hier den Sinn der Verwendung von Aussagen in Behauptungen. Der Sinn von \Wahrheit läßt sich daher mit Bezugnahme auf die Pragmatik einer bestimmten Klasse von Sprechakten klären.
'§üas ein Geltungsanspruch ist, kann man sich am Modell des Rechtsanspruchs klarmachen. Ein Anspruch kann erhoben, d. h. geltend gemacht, er kann bestritten und verteidigt, zurückgewiesen oder anerkannt werden. Ansprüche, die anerkannt sind, gelten. Der Umstand, daß Geltungsansprüche tatsächlich Anerkennung finden, kann viele Gründe (oder Ursachen) haben. Sofern aber aus "der Sache selbst" ein zureichender Grund ftir die Anerkennung eines Geltungsanspruchs abgeleitet werden kann, sagen wir, daß dieser anerkannt wird, weil und ausschließlich weil er berechtigt ist (oder denen, die ihn anerkennen, berechtigt erscheint). Berechtigt heißt ein Anspruch, wenn und soweit er aufrechterhalten werden kann. Die berechtigte Geltung eines Anspruchs garantiert nämlich die Zuverlässigkeit, mit der die aus einem bestimmten Anspruch resultierenden Erwartungen erfüllt werden.
Die zweite Vorfrage, die ich klären möchte, ist durch die Redundanztheorie der Wahrheit aufgeworfen worden. Wenn es stimmt, daß in allen Sätzen der Form "p ist wahr" der Ausdruck "ist wahr" logisch überflüssig ist, dann bedarf es keiner Wahrheitstheorie. Austin hält mit Recht, wie ich meine, an der Differenz fest, die zwischen der Behauptung einer (wahren) Aussage und der metasprachlichen Feststellung besteht, daß der für diese Aussage behauptete Wahrheitsanspruch zu Recht erhoben wird. Diese zweite Behauptung enthält eine Aussage, die sich nicht auf eine Tatsache, sondern auf eine Aussage über eine Tatsache bezieht. Dennoch kann sich die Redundanztheorie auf eine richtige Beobachtung stützen: "daß ›p‹ wahr ist", fügt der Behauptungr ›p‹, nichts hinzu. Indem ich nämlich ›p‹ behaupte, erhebe ich für ›p‹ einen Wahrheitsanspruch: darin besteht jader pragmatische Sinn von Behauptungen. Der erwähnte und von der Redundanztheorie vernachlässigte Unterschied ergibt sich erst, wenn der naiv erhobene Geltungsanspruch von Behauptungen in Frage gestellt wird. Ein Geltungsansprurch, über dessen Berechtigung kontroverse Behauptungen aufgestellt werden, kann nur in metasprachlichen Feststellungen des Typs "p ist wahr/ist unwahr", thematisiert werden. Der Ausdruck "metasprachliche Feststellung" soll allerdings keine logische Folgebeziehung zwischen Behauptungen nahelegen, die verschiedenen Kommunikationsbereichen angehören. Eine deduktive Beziehung besteht zwischen dem Satz "›Die Behauptung, daß p‹ ist berechtigt" und dem Satz "›p‹ ist wahr". Zwischen Sätzen dieser Ebene und der geradehin gemachten Behauptung ›p‹ besteht hingegen keine deduktive Beziehung, sondern jene reflexive Beziehung, die stafthat, wenn ein Berechtigungsverhältnis explizit bestätigt wird. Der Geltungsanspruch, der in naiv vollzogenen Behauptungen implizit enthalten ist, wird in den metasprachlichen Feststellungen explizit ausgesprochen und entweder bestätigt oder verneint.[7]
Der Sinn dieser eigentümlichen Relation läßt sich allgemein am Verhältnis zwischen Diskursen und Handlungen klären. lJnter dem Stichwort "Handeln" führe ich den Kommunikationsbereich ein, in dem wir die in Außerungen (auch in Behauptungen) implizierten Geltungsansprüche stillschweigend voraussetzen und anerkennen, um Informationen (d.h. handlungsbezogene Erfahrungen) auszutauschen. Unter dem Stichwort "Diskurs" führte ich die durch Argumentation gekennzeichnete Form der Kommunikation ein, in der problematisch gewordene Geltungsansprüche zum Thema gemacht und auf ihre Berechtigung hin untersucht werden. Um Diskurse zu führen, müssen wir in gewisser Weise aus Handlungs- und Erfahrungszusammenhängen heraustreten; hier tauschen wir keine Informationen aus, sondern Argumente, die der Begründung (oder Abweisung) problematisierter Geltungsansprüche dienen. Diskurse verlangen erstens eine Suspendierung von Handlungszwängen, welche dazu führen soll, daß alle Motive außer dem einzigen kooperativer Verständigungsbereitschaft außer Kraft gesetzt (und Fragen der Geltung von denen der Genesis getrennt) werden können. Zweitens erfordern sie eine Virtualisierung von Geltungsansprüchen, welche dazu führen soll, daß wir gegenüber Gegenständen der Erfahrung (Dingen, Ereignissen, Personen, Äußerungen) einen Existenzvorbehalt anmelden und Tatsachen wie Normen unter dem Gesichtspunkt möglicher Existenz bzw. Legitimität betrachten (d. h. hypothetisch behandeln) können. Die strukturelle Differenzierung zwischen Handlungsbereich und Diskurs ist übrigens die Kehrseite der für die soziokulturelle Entwicklungsstufe charakteristischen Bindung der Motivations- an die Kommunikationsstruktur: Diskurse sind nachträgliche und temporäre Entkoppelungen. Die von Handlungszwang und Erfahrungsdruck freigesetzte Kommunikationsform ermöglicht es, in Situationen der gestörten Interaktion eine Verständigung über problematisch gewordene Geltungsansprüche wiederherzustellen (die Alternativen sind entweder Umstellung auf strategisches Verhalten oder Abbruch der Kommunikation).
Unsere zweite Frage können wir mithin so beanrworten: In Zusammenhängen kommunikativen Handelns wäre eine Explikation des mit Behauptungen erhobenen Geltungsanspruchs redundant; unumgänglich ist sie aber in Diskursen, da diese die Berechtigung von Geltungsansprüchen thematisieren."[8]
Eine dritte Yorfrage, die zum eigentlichen Thema überleitet, bezieht sich auf eine Grundannahme der Korrespondenztheorie der Wahrheit. Wie verhalten sich die Tatsachen, die wir behaupten, zu den Gegenständen unserer Erfahrung? Strawson hat in seiner Auseinandersetzung mit Austin[9] die schon von Ramsey behandelte[10] Differenz zwischen Tatsachen und Erfahrungsgegensünden oder Ereignissen wieder aufgenommen und anhand des Unterschiedeszwischen Deskription und Denotation (oder Referenz) weiter geklärt. Das, was wir berechtigterweise behaupten dürfen, nennen wir eine Tatsache. Eine Tatsache ist das, was eine Aussage wahr macht; deshalb sagen wir, daß Aussagen Tatsachen wiedergeben, beschreiben, ausdrücken usf. Dinge und Ereignisse, Personen und deren Äußerungen, also Gegenstände der Erfahrung sind hingegen das, worüber wir Behauptungen aufstellen und wovon wir etwas aussagen: Das, was wir von Gegenständen behaupten, ist, wenn die Behauptung berechtigt ist, eine Tatsache. Tatsachen haben also einen anderen Status als Gegenstände. "Facts are what statements, when true, state; they are not what statements are about. They are not, like things or happenings on the face of the globe, witnessed or heared or seen …[11] Mit Gegenständen mache ich Erfahrungen, Tatsachen behaupte ich; ich kann Tatsachen nicht erfahren und Gegenstände (oder Erfahrungen mit Gegenständen) nicht behaupten. Indem ich Tatsachen behaupte, kann ich mich auf Erfahrungen stützten und auf Gegenstände beziehen. Wenn nun Gegenstände unserer Erfahrung etwas in der Welt sind, dann dürfen wir nicht in gleicher Weise von Tatsachen sagen, daß sie "etwas in der Welt" sind. Genau diese oder eine äquivalente Behauptung muß aber die Korrespondenztheorie der"ahrheit aufstellen: wahre Aussagen sollen Tatsachen "korrespondieren", wobei dieser Ausdruck nur einen Sinn haben kann, wenn die Korrelate von Aussagen etwas Wirkliches in der Art unserer Erfahrungsgegenstände darstellen, also "etwas in der Welt" sind. Wenn wir Tatsachen von Erfahrungsgegenständen in der angegebenen "eise unterscheiden, müssen wir Strawson zustimmen: "fhe things, persons etc. referred to is the material correlate of the referring part of the statement; the quality or property the referent is said to ›possess‹. [d. h. das Gegenstück der prädikativen Bestimmung] is the pseudomaterial correlate of its describing part; and the fact to which the statement ›corresponds‹ is the pseudomaterial correlate of the statement as a whole."[12] Tatsachen sind nur zum Schein gegenständliche Korrelate von Aussagen, wenn der Sinn von "gegenständlich" (material) am Status von Gegenständen der Erfahrung festgemachtwerden solI.
Dieser Einwand gegen die Korrespondenztheorie derWahrheit führt auf den logischen Einwand gegen die Selbstwidersprüchlichkeit dieser Theorie zurück, den bereits Peirce erhoben hat.[13] Wenn wir dem Terminus "Wirklichkeit" keinen anderen Sinn beilegen können als den, den wir mit Aussagen über Tatsachen verbinden, und die Welt als Inbegriff aller Tatsachen auffassen, dann könnte das Korrespondenzverhältnis zwischen Aussagen und der Realität wiederum nur durch Aussagen bestimmt werden. Die Korrespondenztheorie der Wahrheit versucht vergeblich, aus dem sprachlogischen Bereich auszubrechen, innerhalb dessen der Geltungsanspruch von Sprechakten allein geklärt werden kann.
Und doch stützt sich diese Theorie auf eine richtige Beobachtung. Wenn Aussagen Tatsachen "wiedergeben" und nicht bloß vorspiegeln oder erfinden sollen, dann müssen diese doch in irgendeinem Sinne "gegeben" sein; und genau diese Eigenschaft haben "wirkliche" Gegenstände, eben die Erfahrungsgegenstände, die "etwas in der Welt sind". Die Aussagen müssen zu den Tatsachen passen und nicht die Tatsachen zu den Aussagen.
Diese Schwierigkeit verschwindet, wenn wir uns erinnern, daß "Tatsachen" als Tatsachen allein im Kommunikationsbereich des Diskurses zur Sprache kommen, also immer nur dann, wenn der mit Aussagen verbundene Geltungsanspruch Thema wird. In Handlungszusammenhängen informieren wir uns über Erfahrungsgegenstände. Gewiß stützt sich der Informationsgehalt auf Tatsachen, aber erst wenn eine Information bezweifelt und der Gehalt der Information unter dem Gesichtspunkt der Möglichkeit, daß etwas der Fall, aber auch nicht der Fall sein kann, zur Diskussion gestellt wird, sprechen wir über Tatsachen, die (mindestens) ein Proponent behauptet und (mindestens) ein Opponent bestreitet.[14] Daß eine Ampel auf Gelb steht oder ein Apfel schon gelb ist, ist im Handlungszusammenhang des Straßenverkehrs oder des Verkaufs reifer Früchte eine Information (die Mitteilung einer handlungsbezogenen Erfahrung); man kann auch sagen, daß dies Tatsachen sind, aber man sagt es erst, d. h. man spricht erst von Tatsachen, wenn nach einem Verkehrsunfall der Sachverhalt geklärt werden muß, ob jene Ampel zu einem bestimmten Zeitpunkt auf Gelb gestanden hat, bzw. wenn bei einem Züchtungsversuch der Sachverhalt geklärt werden muß, ob jener Apfel schon zu einem bestimmten Zeitpunkt gelb gewesen ist. In diesen Fällen haben wir es mit Behauptungen derselben grammatischen Form zu tun, aber in beiden Kommunikationsbereichen bedeuten sie etwas Verschiedenes. Im Handlungszusammenhang hat die Behauptung die Rolle einer Information über eine Erfahrung mit Gegenständen, im Diskurs hat sie die Rolle einer Aussage mit problematisiertem Geltungsanspruch. Der gleiche Sprechakt bringt dort eine Erfahrung zum Ausdruck, die objektiv ist oder bloß subjektiv, hier einen Gedanken, der wahr oder falsch ist. In Handlungszusammenhängen kann ich mich in meinen Erfahrungen mit Gegenständen täuschen, in Diskursen habe ich mit dem für meine Aussagen behaupteten Geltungsanspruch recht oder unrecht.
Tatsachen sind abgeleitet aus Sachverhalten; und unter Sachverhalten verstehen wir den propositionalen Gehalt von Behauptungen, deren Wahrheitsgehalt problematisiert worden ist. Wenn wir sagen, daß Tatsachen existierende Sachverhalte sind, dann meinen wir nicht die Existenz von Gegenständen, sondern die Wahrheit von Propositionen, wobei wir freilich die Existenz identifizierbarer Gegenstände, denen wir Prädikate zusprechen, unterstellen. Der Sinn von ›Tatsache‹ oder ›Sachverhalt‹ kann nicht ohne Bezugnahme auf Diskurse geklärt werden, in denen wir suspendierte Geltungsansprüche von Behauptungen prüfen (Freges ›Gedanken‹). Gedanken über Gegenstände der Erfahrung sind nicht dasselbe wie Erfahrungen oder Wahrnehmungen von Gegenständen.
Gewiß kann im Zusammenhang einer Argumentation auch Erfahrung in Anspruch genommen werden. Aber die methodische Inanspruchnahme von Erfahrung, z.B. im Experiment, bleibt ihrerseits abhängig von Interpretationen, die ihre Geltung nur im Diskurs bewähren können. Erfahrungen stützen den Wahrheitsanspruch von Behauptungen; an ihm pflegen wir, solange keine dissonanten Erfahrungen auftreten, festzuhalten. Aber einlösen läßt sich ein Wahrheitsanspruch nur durch Argumente. Ein in Erfahrtng fundierter Anspruch ist noch keineswegs ein begründeterAnspruch.
Das Ergebnis unserer Vorüberlegungen können wir in drei Thesen zusammenfassen, die einer weiteren Explikationbedürfen.
1. These. Wahrheit nennen wir den Geltungsanspruch, den wir mit konstativen Sprechakten verbinden. Eine Aussage ist wahr, wenn der Geltungsanspruch der Sprechakte, mit denen wir, unter Verwendung von Sätzen, jene Aussage behaupten, berechtigt ist.
2. These. Wahrheitsfragen ergeben sich erst, wenn die in Handlungszusammenhängen naiv unterstellten Geltungsansprüche problematisiert werden. In Diskursen, in denen hypothetische Geltungsansprüche überprüft werden, sind deshalb Äußerungen über die Wahrheit von Aussagen nicht redundant.
3. These. In Handlungszusammenhängen informieren Behauptungen über Gegenstände der Erfahrung, in Diskursen stehen Aussagen über Tatsachen zur Diskussion. Wahrheitsfragen stellen sich daher im Hinblick nicht sowohl auf die innerweltlichen Korrelate handlungsbezogener Kognition, als vielmehr auf Tatsachen, die erfahrungsfreien und handlungsentlasteten Diskursen zugeordnet sind. Darüber, ob Sachverhalte der Fall oder nicht der Fall sind, entscheidet nicht die Evidenz von Erfahrungen, sondern der Gang von Argumentationen. Die Idee der Wahrheit läßt sich nur mit Bezugnahme auf die diskursive Einlösung von Geltungsansprüchen entfalten.
Aus diesen Thesen möchte ich einige vorläufige Schlußfolgerungen ziehen, die eine Konsensustheorie der Wahrheit nahelegen.[15]
Von Informationen sagen wir, daß sie zuverlässig (oder unzuverlässig) sind. Die Zuverlässigkeit einer Information bemißt sich an der Wahrscheinlichkeit, mit der aus dieser Information abgeleitete Verhaltenserwartungen (in Handlungszusammenhängen) erftillt werden. Es mag sein, daß wir die pragmatische Beziehung zwischen Kognition und Erfahrungsgegenständen mit Hilfe des Korrespondenzbegriffs explizieren können (obgleich dabei nicht übersehen werden darf, daß Objektivität der Erfahrung in allgemeinen subjektiven Bedingungen der Möglichkeit von Erfahrung begründet ist). Wahrheit hingegen ist keine Eigenschaft von Informationen, sondern von Aussagen. Sie bemißt sich nicht an Prognosewahrscheinlichkeiten, sondern an der eindeudgen Alternative, ob der Geltungsanspruch von Behauptungen diskursiv einlösbar oder nicht einlösbar ist. Wahr nennen wir Aussagen, die wir begründen können. Der Sinn von Wahrheit, der in der Pragmatik von Behauptungen impliziert ist, läßt sich erst hinreichend klären, wenn wir angeben können, was "diskursive Einlösung"von erfahrungsfundierten Geltungsansprüchen bedeutet. Genau dies ist das Ziel einer Konsensustheorie der Wahrheit.
Dieser Auffassung zufolge darf ich (mit Hilfe prädikativer Sätze) dann einem Gegenstand ein Prädikat zusprechen, wenn auch jeder andere, der in ein Gespräch mit mir eintreten hönnte, demselben Gegenstand das gleiche Prädikat zusprechen würde. Ich nehme, um wahre von falschen Aussagen zu unterscheiden, auf die Beurteilung anderer Bezug – und zwar auf das Urteil aller anderen, mit denen ich je ein Gespräch aufnehmen könnte (wobei ich kontrafaktisch alle die Gesprächspartner einschließe, die ich finden könnte, wenn meine Lebensgeschichte mit der Geschichte der Menschenwelt koextensiv wäre). Die Bedingung für die Wahrheit von Aussagen ist die potentielle Zustimmung aller anderen. Jeder andere müßte sich überzeugen können, daß ich dem Gegenstand das besagte Prädikat berechtigterweise zuspreche, und müßte mir dann zustimmen können. Die Wahrheit einer Proposition meint das Versprechen, einen vernünftigen Konsensus über das Gesagte zu erzielen.
- ↑ Dies ist natürlich keine hinreichende Charakterisierung der semantischen Wahrheitstheorie. Vgl. A. Tarski: The Semantic Conception of Truth. In: H. Feigl u. V.Sellars (Hrsg.): Readings in Philosophical Analysis. New York 1949. Dazu kritisch E. Tugendhats Rezension in: Philosophische Rundschau 8, H. 2/3, S. 131–159. Die nach meiner Kenntnis subtilste Interpretation gibt W. Sellars: Truth and Correspondence. In: Science, Perception and Reality. London 1663. 197–224. Auch ihn trifft jedoch das Gegenargument, daß durch die logische Übereinstimmung des Sinnes eines metasprachlichen mit dem Sinn eines objektsprachlichen Satzes die pragmatische Bedeutung der "richtigen Wiedergabe« von Sachverhalten in Aussagen verfehlt wird. Vgl. dazu C. F. v. Weizsäcker: Die Einheit der Natur. München 1971. S. 336 ff. Zuletzt E. Scheibe: Wissenschaft und Wahrheit. In: Zschrft. Gymnasium 8o. Jg. 1973. H. 12, S. 56 ff., zu Tarski S. 70–72.
- ↑ P. F. Strawson: Truth. In: Analysis, Vol. IX $(1949), No. 6.
- ↑ J. L. Austin: Truth. In: Philosophical Papers. Oxford 1961. S. 117–133.
- ↑ P. F. Strawson: Truth. In: G. Pitcher (Hg.): Truth. Englew. Cliffs 1964. S. 32–53.
- ↑ Strawson, a. a. O., S. 33.
- ↑ J. R. Searle: Austin on Locutionary and Illocutionary Acts. In: The Philosophical Review, Vol. LXXVII (1968), No.4, ders.: Speech Acts. Cambridge 1969.
- ↑ F. P. Ramsey: Facts and Propositions. In: The Foundations of Mathematics. London u. New York 1951. Auszug abgedruckt in: Pitcher, a. a. O. (s. o. Anm. 4), S. 16 f. Vgl. auch G. Frege: Über Sinn und Bedeutung. In: Kleine Schriften. Göterscheinttingen.
- ↑ Dieser Umstand erklärt auch die Differenz zwischen Wahrheit/Falschheit und Affirmation/Negation. Ich verwende innerhalb einer prädikativen Aussage die Negation, um auszudrücken, daß ein bestimmtes Prädikat einem Gegenstand nicht zukommt. Die Negation bestimmt einen Sachverhalt, nicht die Aussage, mit der ich einen Sachverhalt negiere. Diese Aussage wiederum kann unwahr sein. Die Unwahrheit einer Aussage ist nicht die Negierung einer Aussage; nicht eine Aussage kann negiert werden, sondern ihr Wahrheitswert. Wenn ich aber den Wahrheitswert einer Aussage negiere, stelle ich eine diskursive Behauptung auf: ich behaupte, daß die Aussage ›p‹ falsch ist. Davon müssen wir wiederum die Negation unterscheiden, die sich auf den Vollzug des Sprechaktes selber bezieht: "ich behaupte nicht, daß p" ist offensichtlich nicht äquivalent mit "ich behaupte, daß ›p‹ unwahr ist."
- ↑ In: G. Pitcher, a. a. O. (s. o. Anm. 4), S. 35–43; vgl. a. P. F. Strawson: Individuals. London 1959. Kap. 5.
- ↑ Es kann verschiedene koextensive Beschreibungen desselben Ereignisses geben, die nicht synonym sind, z.B. "der Tod Caesars" und "die Ermordung Caesars"; aber die Tatsache, daß Caesar ermordet worden ist, können wir nur durch dieselbe Aussage wiedergeben – koextensive Aussagen, die nicht anonym sind, können nicht dieselbe Tatsache ausdrücken. Vgl. dazu P. Gochet: Esquisse d'une théorie nominaliste de la proposition. Paris 1972. S. 92 ff.
- ↑ Pitcher, a.a.O., (s. o. Anm. 4), S. 18.
- ↑ Ebenda, S. 37.
- ↑ Vgl. die Einleitung von K.-O. Apel zu der von ihm besorgten Ausgabe: Ch. S. Peirce: Schriften, Bd. r. Frankfun a. M. 1958.
- ↑ Hypothetisches Denken können wir dann als "inneren Diskurs" auffassen.
- ↑ Die Konsensustheorie der Vahrheit sehe ich im Zusammenhang mit der normativen Grundlage einer Theorie der Gesellschaft und mit Begründungsproblemen der Ethik überhaupt. In dieser Dimension ergeben sich Beziehungen zu der philosophischen Anstrengung, die Walter Schulz in seinem Werk: Philosophie in der veränderten Welt, Pfullingen 1972, unternommen hat. Vgl. auch frühere Arbeiten: Neue Wege und Ziele in der Philosophie. In: lJniversitas 17 (1962), H. 10; ders.: Wandlungen des Wirklichkeitsbegriffs. In: Universitas 20 (1965), H. 6.