KÜZKDWH/29
▶Während in einem ersten Schritt die Kohärenz von Einzelaussagen mit dem Sprachsystem festgestellt wird, will Habermas in einem weiteren Schritt das Sprachsystem mit der Realität konfrontieren und dabei prüfen, ob es ihr gerecht wird oder ob es in irgendeiner Weise die Wirklichkeit verdeckt, unter drückt, verzerrt. Diese Aufgabe, das verwendete Sprachsystem ins Bewußtsein zu heben und seine Angemessenheit an die Realität zu bestätigen oder, im Falle der Unangemessenheit, es nach Maßgabe der Realität zu verändern, bezeichnet Habermas als Sprachkritik und Selbstreflexion. Nun liegt eine erste Schwierigkeit mit diesem Diskurselement in der Einschränkung der Wahrheit auf Aussagenwahrheit. Denn unter dieser Prämisse ist die Sprachkritik gar nicht für alle Wahrheitsfragen, gerade auch nicht für Habermas’ Beispiele relevant. Eine Problematisierung der Behauptung, Harry sei ein britischer Staatsbürger, verweist die Einlösung der Behauptung an das britische Recht. Die Wahrheitsfrage ist hier von vornherein und ausschließlich in Bezug auf ein geltendes Recht: das britische Nationalitätsrecht, evtl, noch auf seine Kohärenz mit anderen britischen Rechtsbestimmungen und das dadurch bezeichnete Sprach- und Begriffssystem gestellt. Dazu gehört auch die Frage, welche Gegebenheiten relevant sind: der Geburtsort, die Staatsbürgerschaft der Eltern, usf. Eine reflexive Kritik oder Bestätigung mag für vielerlei Probleme sinnvoll sein, aber für die Frage, ob Harry de facto britischer Staatsbürger ist oder nicht, bleiben sie ohne Belang.
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