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Vorschriften

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Vorschrift-en Mz. —Nwf. z. Vorschrift

vor–Schrift f. Wrtdtng: das, daß vorgeschrieben ist; glhrt. ‘Muster zum Nachschreiben’ (17. Jh.), ‘Anweisung für Verhalten und Tun’ (18. Jh.); Übrstzngswrt prophetia

  • vgl. ahd. forascrift‘ Vorangeschriebenes, Überschrift, Titel’ (um 1000).

Eine Vorschrift ist im allgemeinen Sprachgebrauch:


Siehe auch:

Wiktionary: Vorschrift – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Vorschrift

Die Vorschrift, plur. die -en, von dem Zeitworte vorschreiben.

  • 1. Im eigentlichen Verstande, dasjenige, was einem andern vorgeschrieben worden, damit er darnach schreiben lerne. Besonders gedruckte oder in Kupfer gestochene Muster, darnach schreiben zu lernen.
  • 2. In figürlichem Verstande, eine verbindliche Regel des Verhaltens, sie werde nun schriftlich oder mündlich ertheilet. Sich nach seiner Vorschrift richten, nach der Vorschrift, die man erhalten hat.
  • 3. Von einer ungewöhnlichen Bedeutung des Zeitwortes vorschreiben, ist die Vorschrift bey einigen, eine schriftliche Empfehlung eines andern; in welchem Falle es freylich Fürschrift lauten sollte. Indessen ist es in dieser Bedeutung im Hochdeutschen selten, wo man dafür lieber andere Ausdrücke gebraucht. Notker übersetzt Prophetia buchstäblich durch Forescrift.

Quelle: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1294-1295. Permalink: http://www.zeno.org/nid/2000051196X; Lizenz: Gemeinfrei; Faksimiles: 1294 | 1295