Vorschriften
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Vorschrift-en Mz. —Nwf. z. Vorschrift
▷ vor–Schrift f. Wrtdtng: das, daß vorgeschrieben ist; glhrt. ‘Muster zum Nachschreiben’ (17. Jh.), ‘Anweisung für Verhalten und Tun’ (18. Jh.); Übrstzngswrt prophetia
Wiktionary: Vorschrift – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- vgl. ahd. forascrift‘ Vorangeschriebenes, Überschrift, Titel’ (um 1000).
Eine Vorschrift ist im allgemeinen Sprachgebrauch:
- eine Dienstvorschrift, die die Arbeit einer Behörde oder Organisation regelt
- eine Dienst- oder Arbeitsanweisung
- beim Militär und bei ähnlichen Strukturen ein Befehl
- eine hoheitliche Weisung
- eine arbeitsrechtliche, konzernrechtliche oder verwaltungsrechtliche Weisung (Deutschland)
- eine allgemeine rechtliche Vorschrift oder Rechtsnorm
- vielfach Teil einer:
- Verordnung der europäischen Gemeinschaften
- allgemeinen Rechtsverordnung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
- eines Erlasses einer deutschen Bundes- oder Landesbehörde
- eines Erlasses einer nachgeordneten deutschen Behörde
- einer konkreten Anweisung einer Behörde oder eines Gerichts
- eine ordnungsrechtliche Regel
- eine verbindliche Standesregel
- eine privatrechtliche Verpflichtung zu bestimmtem Verhalten oder Unterlassen
Siehe auch:
Vorschrift
[✎]Die Vorschrift, plur. die -en, von dem Zeitworte vorschreiben.
- 1. Im eigentlichen Verstande, dasjenige, was einem andern vorgeschrieben worden, damit er darnach schreiben lerne. Besonders gedruckte oder in Kupfer gestochene Muster, darnach schreiben zu lernen.
- 2. In figürlichem Verstande, eine verbindliche Regel des Verhaltens, sie werde nun schriftlich oder mündlich ertheilet. Sich nach seiner Vorschrift richten, nach der Vorschrift, die man erhalten hat.
- 3. Von einer ungewöhnlichen Bedeutung des Zeitwortes vorschreiben, ist die Vorschrift bey einigen, eine schriftliche Empfehlung eines andern; in welchem Falle es freylich Fürschrift lauten sollte. Indessen ist es in dieser Bedeutung im Hochdeutschen selten, wo man dafür lieber andere Ausdrücke gebraucht. Notker übersetzt Prophetia buchstäblich durch Forescrift.
Quelle: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1294-1295. Permalink: http://www.zeno.org/nid/2000051196X; Lizenz: Gemeinfrei; Faksimiles: 1294 | 1295