DG1G/Einleitung/07
▷Den Kern des eigentlichen, inneren Deutschlandes würde man zum besten der Grammatik überall gern nach den einzelnen Stämmen, die ihn bilden, zerlegen. Für den nördlichen Teil geht diese Unterscheidung insofern von statten, als sich die Mundart der Friesen in fester Sonderung, durch sichere Denkmäler zwar schon aus ziemlich später Zeit, bewahrt hat; die Niederländische aber seit dem dreizehnten Jh. in reicher Quelle fließt und noch heute als Schriftsprache fortgebildet wird. Hierbei muß die politische Trennung der Niederländer vom großen Deutschen Reich, und die lange Setigkeit der Friesen angeschlagen werden, seit diese unter Holland, das eigentliche Deutschland und Dänemark gefallen sind, hört ihre Befähigung zur Schriftsprache auf. Befremdend scheint, daß jene niederländischen Sprachdenkmäler alles hintergrundes früherer Zeit entbehren und die Eigentümlichkeit der Mundart aus keinen älteren Urkunden deutlich geschöpft oder bestätigt werden kann, die Lösung des Rätsels verliert sich in dem über die besonderen Verhältnisse des altfränkischen Dialekts gebreiteten dunkel. Was nach Ausscheidung der Friesen und Niederländer zwischen Rhein und Weser, Weser und Elbe an Gebiet übrig bleibt, fällt der sächsischen Sprache zu, ohne daß es tunlich wäre Westfalen und Sachsen rein zu scheiden, alle Quellen der altsächsischen Sprache aus dem heidnischen Zeitraum sind versiegt; in den ersten Jahrhunderten nach der Bekehrung entsprangen unter den Sachsen wohl noch größere Dichtungen, von welchen sich ein einziges bewahrt hat, aus dessen ansehnlichem Umfang hauptsächlich die Regel der Sprache erkannt werden muß; gering sind andere Überbleibsel. Dies Altsächsische mag etwa zwischen Münster, Essen und Kleve zu Haus gewesen sein, es hat Anklänge an das Niederländische, und entfernt sich, bei manchen Ähnlichkeiten, doch bedeutend vom Angelsächsischen. Für die jüngere Zeit könnte die Benennung Sächsisch beibehalten werden, schiene nicht angemessen sie mit der allgemeineren Niederdeutsch zu vertauschen, welche, in gewissem Betracht, auch auf das Friesische und Niederländische sich erstrecken darf.