DG1G/Von den Vokalen/19
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▷Welche von beiden Ansichten man vorziehe, in allem Fall scheint die deutsche Grammatik befugt, den Ablaut als einen ihrer Konjugation tief und von jeher eingeprägten Grundzug aufzufassen da auch jene, gewiß glücklich zu nennende und zum großen Vorteil ausgeschlagne Individualisirung eines allgemeinen Lautgesetzes weit über die Anfänge unsrer Geschichte hinaus reicht. Wer den Ablaut unter Gesichtspunkte, wie sie die Lautlehre des Sanskrit, oder noch andrer Sprachen, an Hand gibt, zerstreuen wollte, liefe Gefahr eine der triftigsten und schönsten Eigenheiten der unsrigen zu verkennen. Es beruht in ihm ein gewisses Formgefühl und Bewußtsein, das anderwärts nur schwächer entwickelt worden ist.