Gesetzmäßigkeiten
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Gesetzmäßigkeit-en Mz. —Nwf. z. Gesetzmäßigkeit, Grundsätze
- ↑ Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 11 (1895), Bd. IV,I,II (1897), Sp. 4083, Z. 13.
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Gesetzmäßigkeit-en Mz. —Nwf. z. Gesetzmäßigkeit, Grundsätze
zum vorigen, die gesetzlichkeit: man nennt die blose übereinstimmung einer handlung mit dem gesetze ohne rücksicht auf die triebfeder derselben die legalität, gesetzmäszigkeit. Kant 5, 18; die gesetzmäszigkeit, welche die vernunft als moralische richterin fodert, besteht nicht mit der ungebundenheit, welche die einbildungskraft als ästhetische richterin verlangt. Schiller X, 172, 12; Dions strenger und auf gesetzmäszigkeit dringender ernst. Becker weltgesch. 2, 393.