KÜZKDWH/13
▶Selbst wenn man die objektive Wahrheit (Aussagenwahrheit) für den einzigen Sinn der Wahrheit hält, stellt sich noch eine andere Aufgabe als die einer Theorie der Überprüfung von Wahrheitsansprüchen. Wer das Verfahren sucht, mittels dessen man diese oder jene Aussage als wahr einlösen kann, macht schon die Voraussetzung, daß Wahrheit überhaupt ein sinnvoller Anspruch ist. Für das Alltagsbewußtsein mag diese Voraussetzung selbstverständlich sein. Zur Philosophie gehört es aber, auch Selbstverständliches zu hinterfragen. Die Untersuchung dieser Voraussetzung auf ihre Bedingungen der Möglichkeit ist Aufgabe einer transzendentalen Analyse menschlicher Erkenntnis. Sie stellt sich die philosophisch fundamentale Frage, wie die Beziehung menschlicher Erkenntnis auf Wirklichkeit widerspruchslos gedacht werden kann, damit der Wahrheitsanspruch von Aussagen nicht als prinzipiell sinnlos erscheint. Die damit angesprochene transzendentale Wahrheitstheorie hat Habermas kritisiert (230—234). Dabei bezieht er sich offensichtlich auf Kant. Die transzendentale Wahrheitstheorie wird deshalb zu Recht als Konstitutionstheorie der Erfahrung interpretiert. Diese könne allerdings, so wendet Habermas ein, die Rolle einer Wahrheitstheorie nicht übernehmen. Denn transzendentale Wahrheitstheorien nähmen die Wahrnehmung als Paradigma von Erkenntnis, höben auf den Objektivitätsanspruch der Wahrnehmung ab und brächten so einerseits das Spezifische von Erkenntnis, die begriffliche Organisation des Erfahrungsmaterials, nicht zum Ausdruck und vertauschten andererseits die Bedingungen der Objektivität möglicher Erfahrung mit den Bedingungen der diskursiven Einlösung von Wahrheitsansprüchen. Mit an deren Worten: Kants transzendentale Analytik sei die Konstitutionstheorie lediglich für einen Ausschnitt von Erkenntnis, und zwar für jenen, bei dem sich Wahrheitsfragen noch gar nicht stellen, für die Wahrnehmung.
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