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KÜZKDWH/14

aus AufEinWort, der freien Forschung

▶Diese Argumentation ist irreführend, weil richtig in dem, was sie behauptet, und falsch in dem, was sie unterstellt. Es ist richtig, daß sich bei Wahrneh­mungen Wahrheitsfragen nicht in einer der Aussagenwahrheit entsprechenden Form stellen; indessen rechnet Kant die Erfahrung, deren Konstitutionsbedin­gungen er untersucht, nicht zur Welt der Wahrnehmungen. Es ist ebenso richtig, daß die (transzendentalen) Bedingungen der Objektivität möglicher Erfahrung nicht mit den (formalen) Bedingungen der diskursiven Einlösung von Wahrheitsansprüchen gleichzusetzen sind. Allerdings wird das von Kant auch weder behauptet noch nahegelegt. Dann aber wird weder Kants als „Logik der Wahrheit“ (Kritik der reinen Vernunft, 2.Auf!., 87) bezeichnete Konstitutionstheorie der Erfahrung, die transzendentale Analytik, durch Habermas als Beitrag zu einer umfassenden Wahrheitstheorie gegenstandslos, noch verliert Habermas’ Versuch einer Legitimationstheorie von Wahrheit schon durch Kants transzendentale Kritik jede Bedeutung. (Das schließt nicht aus, daß Habermas’ eigene Position ohne transzendentale Überlegungen philo­sophisch unbefriedigend bleibt.) Zwar beziehen sich sowohl Kant als auch Habermas auf denselben Gegenstand, auf die eingeschränkte Bedeutung von Wahrheit als nicht-analytischer Aussagenwahrheit (Kritik der reinen Vernunft, 2. Aufl., 190 f.). Aber während Habermas davon ausgeht, daß mensch­liche Erkenntnis in ihren einzelnen Aussagen der Irrtumsmöglichkeit unter­worfen, also wahr oder falsch sein kann, interessiert sich Kant für die syste­matisch fundamentalere Frage, wie Erkenntnis überhaupt zu einem Realitäts­bezug kommt, so daß die Dichotomie von wahrem und falschem Bezug sich allererst eröffnet. So sinnvoll es ist, zwischen Konstitutions- und Geltungs­problematik zu unterscheiden, so wenig macht es Sinn, eine philosophische Wahrheitstheorie auf den zweiten Bereich zu beschränken.

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Einzelnachweise