KÜZKDWH/20
▶Zunächst: In diesem Zusammenhang sei nicht bestritten, daß das von Habermas skizzierte Verfahren zur Einlösung der Wahrheitsansprüche seinen Ausgang von alltäglichen Kommunikations- und Interaktionszusammenhängen nehmen und zu ihnen wieder zurückführen soll. Wahrheitsfragen entstehen nach Habermas dort, wo Behauptungen, die gemacht werden, und Gebote, die bestehen, keine allgemeine Zustimmung (mehr) finden (214 f.)[1]. In Argumentationsprozessen, die von Handlungszwängen abgekoppelt sind, den so genannten theoretischen und praktischen Diskursen, werden die in den Behauptungen und Geboten enthaltenen Wahrheitsansprüche überprüft und als legitim bestätigt oder als illegitim verworfen. Damit wird durch Diskurse nicht bloß die Möglichkeit einer neuerlichen, sondern auch und primär die einer vernünftigen Übereinstimmung gegeben. Der Sinn des Diskurses liegt nicht in Übereinstimmung überhaupt, – das ließe auch andere, vielleicht weit geeignetere Wege zu. Der Diskurs hat vielmehr die Aufgabe, naturwüchsige Übereinstimmungen ihrer Zufälligkeiten und Verzerrungen zu entkleiden, um nicht bloß ein faktisches, sondern auch ein vernünftiges: ein durch Wahrheit der Aussagen und Richtigkeit der Normen geprägtes Zusammenleben zu ermöglichen. So gesehen begründet aber der Bezug des Diskurses auf alltägliche Kommunikation und Interaktion keine Konsensustheorie. Die diskursiv gewonnene Wahrheit gilt als Kriterium der alltäglichen Verständigungsprozesse, nicht die Verständigung als Kriterium der Wahrheit. Die Berechtigung einer Konsensustheorie erweist sich noch nicht im Verhältnis von Diskurs und umgangssprachlicher Verständigung, sondern allein im Diskurs selbst und seinem Wahrheitskriterium.
Einzelnachweise
- ↑ Dabei wird allerdings nicht berücksichtigt, daß die Herausforderung zu einer Legitimation von Behauptungen und Geboten, daß Fragen, Bedenken und Zweifel nicht erst im sozialen Umfeld, sondern auch im „Gespräch“ einer Person mit sich selbst entstehen können. Und das ist nicht bloß psychologisch, sondern auch prinzipiell zu verstehen. Da menschliche Erkenntnis der Möglichkeit des Irrtums unterworfen ist, weil weder die Aussagen ihre Rechtfertigung in sich selbst tragen noch das subjektive Fürwahrhalten schon die objektive Wahrheit sichert, ist die Rechtfertigung von Wahrheitsansprüchen prinzipiell vonnöten. Darin liegt auch die genuin theoretische Aufgabe von Wissenschaft und Philosophie, daß sie grundsätzlich in Erfahrung bringen wollen, was der Fall ist und warum es ist, auch wenn dem keine technische, psychische oder soziale Relevanz innewohnt.