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KÜZKDWH/24

aus AufEinWort, der freien Forschung

▶Erstens: Nach dem Argumentationsschema, das Habermas im Anschluß an Toulmin vorträgt (242 f.)[1], kommt es darauf an, nach Maßgabe einer Schlußregel (einer Gesetzeshypothese oder einer Handlungsnorm) aus den entspre­chenden Gegebenheiten Schlußfolgerungen zu ziehen. So wird die Aussage „Harry ist ein britischer Staatsbürger“ dadurch legitimiert, daß man sich auf die Gegebenheit bezieht, daß Harry in Bermuda geboren wurde, ferner auf die Schlußregel, daß jemand, der dort geboren ist, im allgemeinen zu einem britischen Staatsbürger wird. Die Schlußregel ihrerseits erfährt eine Recht­fertigung aus den Bestimmungen des britischen Staatsbürgerschaftsrechtes. Das ganze Argument lautet also: „Weil jemand, der in Bermuda geboren wurde, nach britischem Recht im allgemeinen die britische Staatsbürgerschaft erhält und weil Harry in Bermuda geboren wurde, ist die Aussage, Harry sei ein britischer Staatsbürger, vermutlich (das von Habermas unterschlagene pre­sumably“) wahr“ (vgl. 242 f.). In Analogie zu diesem Beispiel aus der Rechts­praxis werden im theoretischen Diskurs Behauptungen über Ereignisse aus Ursachen dieser Ereignisse, aus Gesetzeshypothesen über Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge sowie aus der Stützung der Gesetzeshypothesen durch wieder­holte Beobachtungen der angenommenen Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge (Induktion) gerechtfertigt.

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Einzelnachweise

  1. ↑ The Uses of Argument (Cambridge 1958) bes. chap. III-V. – Toulmin will die Logik aufpüren, die in den Schlußfolgerungen des wissenschaftlichen und täglichen Sprechens steckt. Da­ bei orientiert er sich – im Gegensatz zur vorherrschenden Theorie der Logik – am Modell der Jurisprudenz anstatt dem der Mathematik. Während es der traditionellen Logiktheorie aus­ schließlich um analytische Argumente gehe, seien in der Praxis des Argumentierens gerade die davon verschiedenen, die substantiellen Argumente relevant. Toulmins Versuch zu zeigen, daß es sich bei diesen anderen Argumenten nicht um versteckte oder verkürzte Syllogismen, also doch um analytische Argumente handelt, die aufgrund ihrer Form allein schlüssig sind, kann allerdings noch nicht überzeugen. Schon die erste, die aristotelische formale Logik ist von der zeitgenössischen Praxis des Argumentierens ausgegangen. In den gegenwärtigen Begründungs­versuchen zu einer pragmatischen Logik, zu denen auch Toulmin zählt, könnte man sich also auf Aristoteles berufen. Jedoch findet sich bei Aristoteles – etwa in der Topik – keine ver­änderte, vom Syllogismus abweichende Binnenstruktur der Logik, sondern nur eine pragma­tische Außenstruktur: ihr „Sitz im Leben“ ist der Disputierbetrieb in der Akademie, der in der Syllogistik (einschließlich der der topischen Schlüsse) gerade sein formalisiertes Instrumen­tarium gewinnen soll.