KÜZKDWH/25
Erscheinungsbild
▶Ein solches Argumentationsschema ist weder prinziell neu – es entspricht im theoretischen Bereich dem Standardmodell, dem Hempel-Oppenheim-Schema naturwissenschaftlicher Erklärung[1], verbunden mit einer induktiven Stützung der Gesetzeshypothese, und im praktischen Bereich der Legitimationsfigur des Regelutilitarismus[2], sofern man die „Erfüllung akzeptierter Bedürfnisse“ (244) zum Begriff des allgemeinen Wohlergehens extrapoliert noch ist es auf einen genuinen Einigungsprozeß bezogen. Argumentation nach diesem Schema ist als erstes deduktiv und insofern konsensusunspezifisch.
Einzelnachweise
- ↑ Aus dem Explanans „wenn p, dann q “ und der Randbedingung „nun p“ folgt das Explanadum „also q". – Deduktive Argumentationsstrukturen sind seit der Antike bekannt und schon in den Ersten Analytiken des Aristoteles formalisiert.
- ↑ Danach ist eine Handlung moralisch verbindlich, wenn sie mit einer Regel zusammenstimmt, die ihrerseits das allgemeine Wohlergehen befördert. Vgl. Verf. (Hrsg.), Einführung in die utilitaristische Ethik (1975), Einleitung III, sowie Teil II.