Zum Inhalt springen

KÜZKDWH/25

aus AufEinWort, der freien Forschung

▶Ein solches Argumentationsschema ist weder prinziell neu – es entspricht im theoretischen Bereich dem Standardmodell, dem Hempel-Oppenheim-Schema naturwissenschaftlicher Erklärung[1], verbunden mit einer induktiven Stützung der Gesetzeshypothese, und im praktischen Bereich der Legitimations­figur des Regelutilitarismus[2], sofern man die „Erfüllung akzeptierter Bedürf­nisse“ (244) zum Begriff des allgemeinen Wohlergehens extrapoliert noch ist es auf einen genuinen Einigungsprozeß bezogen. Argumentation nach die­sem Schema ist als erstes deduktiv und insofern konsensusunspezifisch.

◀▶

Einzelnachweise

  1. ↑ Aus dem Explanans „wenn p, dann q “ und der Randbedingung „nun p“ folgt das Explanadum „also q". – Deduktive Argumentationsstrukturen sind seit der Antike bekannt und schon in den Ersten Analytiken des Aristoteles formalisiert.
  2. ↑ Danach ist eine Handlung moralisch verbindlich, wenn sie mit einer Regel zusammen­stimmt, die ihrerseits das allgemeine Wohlergehen befördert. Vgl. Verf. (Hrsg.), Einführung in die utilitaristische Ethik (1975), Einleitung III, sowie Teil II.