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KÜZKDWH/34

aus AufEinWort, der freien Forschung

▶Sprachsysteme sind hinsichtlich ihrer sachlichen Angemessenheit nicht durch sich selbst gerechtfertigt. Das, was als Bürgschaft der Angemessenheit gilt, ist vielmehr außerhalb, es ist die Realität selbst. Wenn man nun diese Korrespondenzbeziehung zwischen Sprachsystemen und Objektbereichen realistisch interpretiert – eine Möglichkeit, die Habermas nicht explizit ausschließt –, dann gerät man in die Grundaporie jeder erkenntnistheoretischen Zwei-Reiche-Lehre. Wenn man eine sprachlich verfaßte Welt von Aussagen einer sprachfreien Welt von Objektbereichen (und Bedürfnissen) gegenüberstellt, dann läßt sich weder erklären, wie die Sprachsysteme in eine Beziehung zu den Objektbereichen treten, noch wie die Objektbereiche als Kontrollinstanz für etwas schlechthin Heterogenes, die Sprachsysteme, fungieren können. Denn jede Berufung auf die Realität an sich geschieht selbst im Modus der Sprache. Im Theoretischen kann menschliche Erkenntnis den Bereich der Sprache nicht zu den Dingen an sich transzendieren, und im Praktischen sind Bedürfnisse erstens immer schon mehr als eine innere Natur, da sie von soziokulturellen und individuellen Entwicklungsprozessen abhängig sind; aufgrund dieser Ab­hängigkeit sind sie zweitens keine sakrosankte Basisinstanz; und drittens ist das bloße Gegebensein von (evtl, höchst unsozialen) Bedürfnissen für sich noch kein hinreichender Legitimationsgrund, sie auch zu befriedigen, so daß für den praktischen Diskurs die Korrespondenzbeziehung nicht bloß schwierig zu denken, sondern überhaupt abzulehnen ist.

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Einzelnachweise