KÜZKDWH/7
▶Da die Aussagenwahrheit einen Invarianzanspruch meint, Sätze (semantische Wahrheitstheorie) und Äußerungen (Austin) aber episodischen Charakter haben, entscheidet Habermas die Konkurrenz zugunsten der Aussagen (Strawson), sofern sie in einen konstativen Sprechakt eingebettet sind. Wahrheit, so bestimmt er nach dem Muster von Rechtsansprüchen, ist ein Geltungsanspruch, den wir mit konstativen Sprechakten verbinden (211 f.)[1]. In dieser Bestimmung verbirgt sich Habermas’ Antwort auf die Frage, was Wahrheit sei[2]. Zugleich wirft sie eine neue Frage auf, nämlich wie man Geltungsansprüche einlösen oder legitimieren könne. Und genau auf diese andere Frage nach der Legitimation oder Verifikation von Aussagen sucht die Konsensustheorie eine Antwort.
Einzelnachweise
- ↑ Insofern die Aussagen daraufhin überprüft werden sollen, ob die behaupteten Sachverhalte existieren oder nicht (212), wird lediglich ihr propositionaler Gehalt zur Diskussion gestellt, nicht auch die spezifisch pragmatische Dimension, die Einbettung der Propositionen in (konstative) Sprechakte. Damit erscheint die pragmatische Dimension in der Wahrheitsdefinition als redundant. Vgl. auch: „Sachverhalte stehen im Diskurs zur Diskussion“ (248).
- ↑ Habermas vermeidet es, in der Explikation des Wahrheitsbegriffs an die Adäquationsformel anzuknüpfen. Stattdessen führt er den Begriff zirkulär und vergleichsweise trivial ein; denn der Ausdruck ,Geltungsanspruch' meint nichts anderes als die Prätention, wahr zu sein. Und dort, wo Habermas über diese Trivialität hinausgeht (Aussagenwahrheit ist die Prätention von Aussagen, wahr zu sein), kommt er nicht ohne Formulierungen aus, die die Adäquationsformel anerkennen. So heißt es z. B.: „aber wahr ist eine Aussage dann und nur dann, wenn sie einen wirklichen Sachverhalt oder eine Tatsache wiedergibt“ (212).