WTH/Drei Vorfragen/6
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▶Unsere zweite Frage können wir mithin so beanrworten: In Zusammenhängen kommunikativen Handelns wäre eine Explikation des mit Behauptungen erhobenen Geltungsanspruchs redundant; unumgänglich ist sie aber in Diskursen, da diese die Berechtigung von Geltungsansprüchen thematisieren."[1]
- ↑ Dieser Umstand erklärt auch die Differenz zwischen Wahrheit/Falschheit und Affirmation/Negation. Ich verwende innerhalb einer prädikativen Aussage die Negation, um auszudrücken, daß ein bestimmtes Prädikat einem Gegenstand nicht zukommt. Die Negation bestimmt einen Sachverhalt, nicht die Aussage, mit der ich einen Sachverhalt negiere. Diese Aussage wiederum kann unwahr sein. Die Unwahrheit einer Aussage ist nicht die Negierung einer Aussage; nicht eine Aussage kann negiert werden, sondern ihr Wahrheitswert. Wenn ich aber den Wahrheitswert einer Aussage negiere, stelle ich eine diskursive Behauptung auf: ich behaupte, daß die Aussage ›p‹ falsch ist. Davon müssen wir wiederum die Negation unterscheiden, die sich auf den Vollzug des Sprechaktes selber bezieht: "ich behaupte nicht, daß p" ist offensichtlich nicht äquivalent mit "ich behaupte, daß ›p‹ unwahr ist."