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Anfangsgründe des Krisenverfahrens Teil 26

aus AufEinWort, der freien Forschung

Über diese Seite Werk

Anfangsgründe und Verfahren der Krisenbetreuung
Ureigenwerk Liste Werke von Klaus Feldmann 
Heft
30. September 2021 n. Chr. erst.  
6:00 Uhr Ausgabe 01
Ausgabe 01
Leserschaft: Niemand
unüberarbeitet
ungeprüft
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2021093001 Anfangsgründe und Verfahren der Krisenbetreuung.pages
  1. Mit dem Anregen der Erregungszustände der Erfahrungsinhalte undoder Erinnerungsinhalte, der wiederholenden anerregenden Befragung in Set’s wird auch die damit verbundene Verlustladung angeregt und jede Antwort, sei es als ein Wort, eine Aussage, ein Bild, Gefühl, eine Empfindung und so weiter, setzt zugleich Verlustladung frei.
  2. Verlustladung entspricht in dessen Wirkweise der elektrische Ladung, ist tatsächlich wie gebundene Energie, die eine Spannung aufbaut, die auf erlittene Verluste, eingewirkter Fremdbestimmung, Unterdrückung, Verletzungen, Krankheiten, Schäden, Zurückweisungen, Bestrafungen und so weiter, allem, dass für einen als nachteilig bewertet wurde und so auch Ladung aus Taten, die man bereut oder bedauert getan zu haben und mit dem Abbau der Ladung löst sich im Verlauf der Befragung anhand der Befragungsset der Krisengemütszustand.
  3. Und der Betreute beginnt anerregt (emotional) entsprechend der jeweiligen Antwort zu werden, die sich als Verhaltensantwort ausgestaltend entladen kann, der Wortbegriff Betreute im Krisenverfahren Coachee, Mandant, Klient, Schutzbefohlener, Geholfener, Unterstützter oder Ähnliches zugleich, jedoch nicht als Patient betrachtet und auf irgendeine Art und Weise behandelt wird und dennoch ist es im Grunde je nach Erregungszustand ein geführtes „Ablassen des Druck“, „Abladen von Lasten“, „gesteuertes Auslaufen lassen“ von niederen Erregungszuständen, die mit Geschehen, Ereignissen und in Situationen aufgeladen wurden und so eine Schwere und Dichte in einem bilden.
  4. Betreuung verdeutlicht sehr, dass dem Betreuten maßgebend die Treue des Betreuers zukommt, der Betreuer dem Betreuten und der Kreisfolgeablauf des Krisenverfahrens treu ist, der Betreuer ähnlich einem Coach, Tutor, Lehrer, Trainer, Anwalt, Helfer, Unterstützer oder ähnlich ist, jedoch Betreuer keinesfalls ähnlich wie ein Arzt, Psychologe, Psychiater, Esoteriker, Hypnotiseur, Seelsorger oder ähnlich in Beziehung zum Betreuten in der Betreuung steht, da Betreuung und grundlegend eine Treuebeziehung ist, Treue dessen Güte bestimmt, also auch jemand mal plötzlich auserströmen („explodieren“) und an der Treue erheblich gerüttelt werden könnte.
  5. Und zuerst wird der Betreute entsprechend der Daseinsstufen durch Dichtestufen bis zum tiefsten Krisengemütszustand hinabgehen und sich entsprechend der jeweiligen Dichten verhalten, also mal leicht vorankommen, mal beschwerlicher, mal dichter sein und auch festsitzen können und die fortgeführten Befragungen werden dazu führen, dass der Betreute letztendlich zu Erkenntnissen gelangt und durchkommt.
  6. Und bei Selbstbetreuung ist dies eine echte Herausforderung, da der Betreuer als Unterstützer des Verfahrens und als Befrager nicht verfügbar ist, als Selbstbetreuer das Ich der Betreuer des vom Ich erschaffenen Selbst als Betreuter ist, und die Treue zu dem Guten im Selbst besteht, dass es zu erhalten und zu erweitern angestrebt wird.
  7. Das dem Ich unbewusste Selbst enthält die Krise, aus dem zugleich dessen Persönlichkeit im Leben heraus hervor in Erscheinung tritt, der Selbstbetreuer „sich selbst am Schopf packend“, aus dem tiefen Krisengemütszustand, dem „tiefen Loch“, in das er eingesunken oder gefallen ist, durch beharrliches fortführen der Anerregungen durch Selbstbefragung sich selbst herausbefördern muss.
  8. Und der Unterschied zwischen Selbstbetreuung und Fremdbetreuung besteht darin, dass der Betreuer weitestgehend aufgrund nicht eigener Krise unabhängig vom Fall des Betreuten die Befragung fortführen kann, der Betreute von seinem eigenen gegenwärtigen Daseinzustand überwältigt werden könnte und es zu höheren und länger anhaltenden Belastungen durch Verlustentladung kommen kann und es daher anstrengender ist und längere Zeitdauer benötigen wird durch die ersten vier Teile, besonders dem dritten Teil des Krisenverfahrens zu gelangen.
  9. Der Betreuer muss sich vor dem Beginn des Betreuung sich selbstbestimmend in die Bewusstseinsstufe des InErkenntnißstreben (einem Zustand des deutlichen Interesse an am Anderen) in Bezug auf den Betreute und das Betreuung bringt und achtsam ist, der Betreuer sein InErkenntnißstreben bis zum Abschluss des Betreuung beizubehalten hat und dies auch leichter tun kann, als der sich in Konflikt mit dem Krisendaseinszustand befindliche Betreute.
  10. Und das Erlangen des InErkenntnißstreben erfolgt mittels Einnehmen dessen Einstellung, da eine Bewusstseinsstufe zugleich eine Einstellung ist und man stellt sich einfach so vor ein InErkenntnißstreben zu haben und man bemerkt sein Ausmass an InErkenntnißstreben daran, ob und wie gut man sich auf das Betreuung vorbereitet und schraubt es hoch, bis man es in sich spürt.
  11. Und dann nimmt man die Erregung der Gelassenheit ein, die durch erlangtes InErkenntnißstreben leicht einzunehmen ist, da man sich in den Stand des Fall eingelesen und darauf eingestellt hat, was zu tun sein wird.
  12. Bemerkt man, dass man Gelassenheit nicht ausreichend erlangt, etwas Neues ansteht, dass man noch nicht ausgeführt hatte oder nicht gut kann, dann bringt man sich beispielsweise durch eine dem angemessene Atemübung, Achtsamkeitsübung oder Bewusstseinsstufenübung in Gelassenheit hinauf, verringert so den eigenen Anerregungszustand.
  13. Mit Gelassenheit stellen sich die Fähigkeiten zur Achtsamkeit und Gewahrsein, Aufmerksamkeit und Weitere sich wie von selbst ein, wobei man keinerlei nach innen gerichtete Übungen (hypnotisierende Praktiken, Verfahren, Übungen) dazu anwenden darf, nahezu jede Übung dazu geeignet ist, die zur Sammlung, Bildung, Ausrichtung der freien Aufmerksamkeit auf den äusseren Raum, dem Daseinsumfeld in seiner Weite und Tiefe erlangt wird.
  14. Und der Gelassenheit fügt sich Geduld, die Fähigkeit des Duldens und Erduldens hinzu, man diese sicherlich im Umgang mit der Termintreue und dem Verhalten des Betreute benötigen wird, Betreute die Geduld dies Betreuers bis ins Äusserste auch gerne mal testen, ob sie auf irgendeine Weise den Geduldsfaden der Betreuers zum reißen bringen, um sich dem Betreuung beschuldigend-begründend entziehen und damit rechtfertigen zu können, dieses Verhalten dann ihnen ihr gegenwärtiger Krisenerregungszustand aufzwingt.
  15. Der Betreute neigt oft dazu den Betreuer so zu behandeln, wie der Betreute in der Krise von anderen behandelt wurde und oder mit anderen umgegangen ist und er daher duldend mit InErkenntnißstreben beharrlich bleibt, wie man einen guten Film anschaut, dessen Happyend man sehen will, jedoch nicht weiß, wann der Film zu Ende ist, da im Grunde beim Betreuten „ein Film abspielt“, für den Betreuer auch geschauspielert wird, die jeweilige Persönlichkeit und Verhaltensantwort, die der gespielten Rolle im Leben entspricht.
  16. Der Betreuer verbleibt unbeeindruckt, also von den Verhaltensantworten, Erregungszuständen und Aussagen unbeeinflusst, jedoch mitfühlend und gelassen da, da es nicht um ihn als Betreuer geht, er kein Bestandteil des „Film“ ist und geduldig wartet, bis der geeignete Augenblick für das erneute Stellen einer Frage aus dem jeweiligen Befragungsset gestellt werden kann und sie an geeigneter Stelle den Krisengemütszustand erneut anregend stellt.
  17. Und so kommt es vor, dass der Betreute sich versucht dem zu entziehen, das Verfahren abzuwandeln sucht und Erscheinungen auftreten, die den Betreuer in Zweifel versetzen können und sobald es ihm irgendwie fragwürdig erscheint, ob alles mit rechten Dingen zugehe, schaltet er auf Beharrlichkeit um und hält sich strikt an die Vorgaben und an den Abfolgekreislauf des Verfahrens und lässt sich durch nichts beirren, durch kein verstecktes Bitten bis Flehen des Betreuten eine Pause einlegen zu müssen, sich vom Verfahren abzuhalten.
  18. Und wenn der Betreute zur Toilette muss, sollte er dies unter sanfter Beaufsichtigung zulassen, da der Betreute sich auch gerne dann mal „verdünnisiert“, die Gelegenheit nutzt, sich davon zu machen und die Betreuung vorzeitig zu beenden oder länger zu unterbrechen, da sich die Anregung beispielsweise dem Geschehen eines Kindesmissbrauch durch einen Erzieher, Lehrer, Pfarrer und so weiter nähert, er das Kind und oder der Täter war, da dies oft im Wechsel über Leben hinweg erfolgt und man daher mal die Verlustladung des Opfer, mal die des Täters haben wird.
  19. Daher wird als weitere Steigerung Durchsetzungsvermögen vom Betreuer verlangt, dass zur Anwendung gebracht werden muss, damit der Betreute auch durch diesen Anregungszustand hindurchgelangt und dann es fortan leichter wird und besonders verlangt wird, bis der Krisengemütsdaseinszustand wieder aufsteigend ist.
  20. Da Erregungen einen bestimmte Abfolge haben, kann man anhand der jeweils gegenwärtigen Anerregung der Antworten erkennen, ob man auf dem Weg zum Krisengemüt hinunter und wieder hinauf geht, man also oft beim hinuntergehen zum Beispiel auf die Anerregung der Erregung Furcht trifft, als Krisengemütszustand bei Apathie anlangt und beim wieder Hinaufsteigen aufgrund fortgeführter befragender Anerregung durch die Erregung Furcht erneu hindurchgeht.
  21. Beim Übergang des vierten zum fünften Teil des Krisenverfahren gelangen dann Betreuer und Betreute in Bezug auf die Krise und im jeweiligen Erregungszustand auf Augenhöhe, der Krisengemütszustand hat sich bereits weitestgehend bis völlig aufgelöst, soweit, dass keine Antworten mehr auf das jeweilige Befragungsset des jeweilen Verfahrensschritt mehr erfolgen und da die Verlustladung abgebaut und das Krisengemüt sich gelöst hat, der Erregungszustand nicht mehr an der Krise gebunden ist, können durch weitere Befragung des zweiten bis vierten Teil des Krisenverfahren keine Wirkungen mehr ausgelöst werden.