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Anfangsgründe des Krisenverfahrens Teil 27

aus AufEinWort, der freien Forschung

Über diese Seite Werk

Anfangsgründe und Verfahren der Krisenbetreuung
Ureigenwerk Liste Werke von Klaus Feldmann 
Heft
30. September 2021 n. Chr. erst.  
6:00 Uhr Ausgabe 01
Ausgabe 01
Leserschaft: Niemand
unüberarbeitet
ungeprüft
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2021093001 Anfangsgründe und Verfahren der Krisenbetreuung.pages
  1. Weitestgehend ist nur noch durch das Befragungsset des fünften Teil und in Bezug auf die Abschlussbefragung des ersten Teil die Krise anerregbar.
  2. Betreuter und Betreuer sind dann fortan im InErkenntnißstreben die Zielsetzung zu ermitteln, der Betreute erst dann echtes InErkenntnißstreben an der Auflösung der Krise zeigt, wenn er durch den Krisengemütszustand nicht mehr in ein „Loch“ hineingezogen und davon abgehalten werden kann, dieses Hineinziehen entspricht einem mehr oder weniger schnellen Absinken der Bewusstseinsstufen und damit Bewusstseinsvermögen,
  3. Der Betreute zeigt das InErkenntnißstreben auf einer dann hohen Bewusstseinsstufe, jeder Mensch in einem guten Daseinzustand dies ebenso tut, es daher der natürliche Daseinzustand des Menschen ist, als Selbstbetreuer muss man dies alles für sich allein durchsetzen und dies daher die grösste Schwierigkeit der Selbstbetreuung ist und aus eigener Erfahrung und der von mir ausgebildeten Selbstbetreuer weiß ich, dass es deutlich schwerer sein kann, es jedoch schaffen wird, wenn man sich an die Vorgaben des Krisenverfahren, den Regeln für die Vorbetreuung, Betreuung und Nachbetreuung hält.
  4. Der Betreute hat also zum fünften Teil hin erkannt, dass die Krise durch ihn selbst auflösbar sein wird und auf hoher Bewusstseinsstufe sich dann beim Betreuten oder Selbstbetreuer beginnen auch Achtsamkeit, Gelassenheit, Geduld, Beharrlichkeit, Durchsetzungsvermögen und so weiter einstellt und er diese entsprechend der jeweiligen Krise in dem Ausmass wiedererlangt, die er für die Auflösung der Krise durch die Verwirklichung der Zielsetzung benötigen wird.
  5. Die Zielsetzung wird dem Betreuten in dessen Ziel durch den fünften Teil des Krisenverfahren als Erkenntniß undoder Eingabe aus sich selbst heraus erlangen, wie alles in Bezug auf seine Krise aus ihm selbst und nicht aus dem Betreuer heraus, sondern durch das Krisenverfahren anerregt im sechsten Teil die Zielsetzung selbst erarbeitet.
  6. Und da das Krisenverfahren nichts beruht als auf Wu-Wei, einem fließenden Ablauf geringster Anstrengung, der lediglich in Gang gehalten wird, auch wenn dies sicherlich einem manchmal als unüberwindbar erscheinen mag, dieses Krisenverfahren die bestehenden natürlichen Bedingtheiten zu nutzen weiß, ermöglicht dies den Betreuer und Betreute den „Weg der geringsten Anstrengung“ zu gehen, Wu-Wei als ein Nichthandeln im Sinne von Enthaltung eines gegen die Natur gerichteten Handelns und einem Handeln, die natürlichen Bedingtheiten zu kennen und zu nutzen verstanden wird.
  7. Das Wu-wei des Krisenverfahrens nutzt die Kenntnisse über und die Wirkweise der Vielfalt und Vielheit der Artweisemuster und richtet sich daher für die Natur des Betreuten in seiner Wesen, seinem Ich, seinem Selbst und seiner Persönlichkeit unter Nutzung des dem jeweiligen Ich unbewussten Vermögen die Bestimmung über sich in seinem Selbst und Daseinzustand aus sich selbst heraus wiederzuerlangen und die Krise zu meistern.
  8. Der Mensch versucht im Leben meist „den Weg des geringsten Widerstands zu gehen und das Wu-Wei des Verfahren ist diesen Weg in Bezug auf die Bewältigung der Krise zu erschaffen, diesen mit dem „Weg der größtmöglichen Wirksamkeit“ zu vereinen, da dies durch die Abfolge des Verfahrens ermöglicht wird, diese so zum „schnellsten Weg zum Ziel“ zu verschmelzen und mit dem so erwirkten Erfolgsweg mit dem Dasein in Übereinstimmung zu bringen, dass man nicht aufgehalten werden kann, eine Krise vollständig aufzulösen.
  9. Dieses Krisenverfahren ist zugleich auf alle Lebensbereiche übertragbar, ist in Wissenschaft, Politik, jede Art und Weise von Personengruppe und Körperschaft in angemessen gewandelter Ausgestalt anwendbar, da es auf erkannte grundlegende Gesetzmäßigkeiten beruht, die in deren Beziehungen, Ausmaß und Wirkweise an vielen anderen Stellen erläutert werden.
  10. Ein Betreuer ist eine Führungskraft, ein Betreuter eine werdende Führungskraft und somit ist dieses Verfahren für jeden geeignet, der die Stellung einer Führungskraft, sei es im Leben als gesellschaftliche Person oder Inhaber eines Posten, der Position einer Personengruppe, Körperschaft, Elter in einer Familie und so weiter, jedoch immer nur auf die einem selbst bewusstgewordene gegenwärtige eigene Krise und nicht unmittelbar auf eine zwischenmenschlich bestehende Krise anzuwenden ist.
  11. Man löst eine grundlegend zwischenmenschliche Krisen auf, indem jeder seine Seite der Beziehungskrise selbst für sich selbst angeht und seine Seite zuerst aufgelöst sein muß, bevor man die gemeinsame Krise so in Angriff nehmen kann, dass man sie lösen könnte, man jedoch dann meist eine Beziehungskrise nicht mehr zu lösen braucht, da sie sich bereits im Verlauf der Durchsetzung der eigenen Zielsetzung aus dem Krisenverfahren heraus die zwischenmenschliche Krise, wie auch die unter Personengruppen oder Körperschaft, bei treuer Einhaltung des Krisenverfahrens und dessen Bedingtheiten, aufgelöst sein wird.
  12. Da Menschen eine Vielfalt an ihnen weitestgehend unbewussten persönlichen Verhaltensmuster haben, die sie beständig in Kreisfolgeabläufen verwirklichen und entsprechend des Lebenswandel der Menschen, kann es eine Vielfalt an Abfolgen geben, die auf die Erfüllung ihrer Leitvorstellungen, Verwirklichung von Zielsetzungen, Befriedigung des Strebens, Durchsetzung von Absichten ausgerichtet sind, die sich ähnlichen oder gleichen und besonders in unmittelbaren Beziehungen können Störungen bis Krisen in Erscheinung treten, wie es bei bestehender Nichtübereinstimmung als Entgegengesetztheit der Fall ist.