▷ nach–
weis mhdt.-dt. jemandem oder etwas nach
weisen; '
zeigen, und in weiterm Verstande, bekannt machen, wo man etwas
finden (nachgehen) könne'
- [1] oft Wissenschaft: mit Versuchen oder wissenschaftlichen Methoden eine Behauptung oder Theorie bestätigen; zeigen, dass etwas wahr/richtig oder falsch ist
- [2] zeigen, dass man etwas hat oder kann (oft mit Papieren/Dokumenten/Zeugnissen)
- [3] vor der Polizei/Staatsanwaltschaft/Gericht: zeigen, dass jemand etwas getan oder unterlassenhat
Nachweisen [1] , verb. irreg. act. (S. Weisen,) welches die vierte Endung der Sache und die dritte der Person erfordert, weisen, d.i. zeigen, und in weiterm Verstande, bekannt machen, wo man etwas finden könne. Kann er mir nicht den Mann nachweisen, der u.s.f. Less. Da ich außer diesem Exemplare ein zweytes nicht nachzuweisen weiß, ebend. Daher die Nachweisung
nachweisen [2] , verb.
[✎]
1)
mit persönlichem objecte, einem den weg (
nach einem vorangegangenen)
weisen, zeigen: mhd.si wîste in unrehte nâch.
Parz. 141, 30;
nhd. so mochten sie des hufschlags, der si nach weisen het mügen, nit gesehen. Wilwolt v. Schaumburg 105.
2) mit sachlichem objecte.
a)
anzeigen wo etwas zu finden, dasz und wo etwas vorhanden ist, indicare, demonstrationem facere Stieler 2486; den weg, fehler, irrthümer
u. dgl. nachweisen;
folgend dem weg des geschicks, den die göttliche mutter mir nachwies.
Voss Än. 1, 382;
von fünf, sechs einwohnern (Nürnbergs) wuszte mir kaum éiner Dürers leichenstein nachzuweisen. Zelter an Göthe 4, 411; dieser zustand roher natur läszt sich freilich .. bei keinem bestimmten volk und zeitalter nachweisen. Schiller 10, 360.
b)
beweismittel beibringen und durch dieselben etwas begründen, einen nachweis führen: sein recht, seine abstammung
u. dgl. nachweisen.