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„Rechtsauslegung Auslegungsmethoden“ – Versionsunterschied

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Die Auslegung des Gesetzes dient maßgeblich dazu, die konkrete Bedeutung der Gesetzesbegriffe zu ermitteln. Ziel ist es dabei, die „zutreffende“ Bedeutung der Gesetzesworte zu ermitteln.
Die Auslegung des Gesetzes dient maßgeblich dazu, die konkrete Bedeutung der Gesetzesbegriffe zu ermitteln. Ziel ist es dabei, die „zutreffende“ Bedeutung der Gesetzesworte zu ermitteln.
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=== Sprachlich-grammatische Auslegung ===
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=== Systematische Auslegung ===
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=== Weitere Auslegungsmittel ===
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Aktuelle Version vom 8. Dezember 2025, 18:41 Uhr

Rechtsauslegung Auslegungsmethoden

◀▶

Die Auslegung des Gesetzes dient maßgeblich dazu, die konkrete Bedeutung der Gesetzesbegriffe zu ermitteln. Ziel ist es dabei, die „zutreffende“ Bedeutung der Gesetzesworte zu ermitteln.

„Zutreffend“ bedeutet in diesem Zusammenhang Folgendes: Für eine Auslegung ist kennzeichnend, dass der Auslegende „nur den Text selbst zum Sprechen“ bringt, d. h. die Textbotschaft „verständlich“ macht, ohne etwas an „Sinn“ bzw. „Bedeutung“ hinzuzufügen oder wegzulassen, d. h. ohne etwas in den Text „hineinzulegen“.[1] Auslegung ist damit abzugrenzen von einer „Hineinlegung“. Gesetze sind gewissermaßen das Ordnungsinstrumentarium im Rechtsstaat. Die meisten Gesetze regeln, was „generell“ gelten soll, „Recht sein soll“, und zwar für „Jedermann“. Daher ist die „Auslegung“ des Gesetzes nicht dem „Gutdünken“ des Interpreten überlassen, sondern muss „methodisch geleitet“ sein, um eben das „zutreffende“ Verständnis zu ermitteln, das „generell“, für „Jedermann“ gelten soll.

Um die „Auslegung“ zu „disziplinieren“, gibt es in der Rechtswissenschaft verschiedene Auslegungs-„Weisen“ oder -„Methoden“. Es handelt sich dabei um „Sinnbestimmungsmittel“, das heißt um „Instrumente“ für eine Auslegung einer Gesetzesbestimmung, um deren „Ziel“, den im Gesetz objektivierten Willen des Gesetzgebers, zu erfassen.[2]

Die Canones nach Savigny

Von Savigny wurden die folgenden vier Auslegungsweisen (sog. „canones“) unterschieden[3]:

  • „Das grammatische Element der Auslegung“ (oder auch „Auslegung aus dem Wortlaut“)
  • „Das logische Element der Auslegung“ (bezieht sich auf die innere Gliederung der Teile eines Gesetzes)
  • „Das historische Element der Auslegung“ (oder auch „Auslegung aus der Entstehungsgeschichte“)
  • „Das systematische Element der Auslegung“ (oder auch „Auslegung aus dem Zusammenhang“, in dem eine Gesetzesbestimmung steht)

In der heutigen Rechtswissenschaft werden die um die teleologische Auslegung ergänzten vier canones unterschieden:

  • „Grammatische Auslegung“ (oder auch „Auslegung aus dem Wortlaut“)
  • „Systematische Auslegung“ (oder auch „Auslegung aus dem Zusammenhang“, in dem eine Gesetzesbestimmung steht)
  • „Historische Auslegung“ (oder auch „Auslegung aus der Entstehungsgeschichte“)
  • „Teleologische Auslegung“ (oder auch „Auslegung nach dem Sinn und Zweck einer Gesetzesbestimmung“)

Dieser Katalog an Auslegungsweisen ist nicht abschließend.

Sprachlich-grammatische Auslegung

Historische Auslegung

Systematische Auslegung

Teleologische Auslegung

Weitere Auslegungsmittel

Schlüsselbegriffe

Einzelnachweise