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WTH/Drei Vorfragen/12

aus AufEinWort, der freien Forschung
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▶Gewiß kann im Zusammenhang einer Argumentation auch Erfahrung in Anspruch genommen werden. Aber die methodische Inanspruchnahme von Erfahrung, z.B. im Experiment, bleibt ihrerseits abhängig von Interpretationen, die ihre Geltung nur im Diskurs bewähren können. Erfahrungen stützen den Wahrheitsanspruch von Behauptungen; an ihm pflegen wir, solange keine dissonanten Erfahrungen auftreten, festzuhalten. Aber einlösen läßt sich ein Wahrheitsanspruch nur durch Argumente. Ein in Erfahrtng fundierter Anspruch ist noch keineswegs ein begründeter Anspruch.

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