WTH/Drei Vorfragen/13
▶Das Ergebnis unserer Vorüberlegungen können wir in drei Thesen zusammenfassen, die einer weiteren Explikation bedürfen.
1. These. Wahrheit nennen wir den Geltungsanspruch, den wir mit konstativen Sprechakten verbinden. Eine Aussage ist wahr, wenn der Geltungsanspruch der Sprechakte, mit denen wir, unter Verwendung von Sätzen, jene Aussage behaupten, berechtigt ist.
2. These. Wahrheitsfragen ergeben sich erst, wenn die in Handlungszusammenhängen naiv unterstellten Geltungsansprüche problematisiert werden. In Diskursen, in denen hypothetische Geltungsansprüche überprüft werden, sind deshalb Äußerungen über die Wahrheit von Aussagen nicht redundant.
3. These. In Handlungszusammenhängen informieren Behauptungen über Gegenstände der Erfahrung, in Diskursen stehen Aussagen über Tatsachen zur Diskussion. Wahrheitsfragen stellen sich daher im Hinblick nicht sowohl auf die innerweltlichen Korrelate handlungsbezogener Kognition, als vielmehr auf Tatsachen, die erfahrungsfreien und handlungsentlasteten Diskursen zugeordnet sind. Darüber, ob Sachverhalte der Fall oder nicht der Fall sind, entscheidet nicht die Evidenz von Erfahrungen, sondern der Gang von Argumentationen. Die Idee der Wahrheit läßt sich nur mit Bezugnahme auf die diskursive Einlösung von Geltungsansprüchen entfalten.
Aus diesen Thesen möchte ich einige vorläufige Schlußfolgerungen ziehen, die eine Konsensustheorie der Wahrheit nahelegen.[1]
- ↑ Die Konsensustheorie der Wahrheit sehe ich im Zusammenhang mit der normativen Grundlage einer Theorie der Gesellschaft und mit Begründungsproblemen der Ethik überhaupt. In dieser Dimension ergeben sich Beziehungen zu der philosophischen Anstrengung, die Walter Schulz in seinem Werk: Philosophie in der veränderten Welt, Pfullingen 1972, unternommen hat. Vgl. auch frühere Arbeiten: Neue Wege und Ziele in der Philosophie. In: lJniversitas 17 (1962), H. 10; ders.: Wandlungen des Wirklichkeitsbegriffs. In: Universitas 20 (1965), H. 6.