WTH/Drei Vorfragen/2
▶Allerdings dürfen wir Aussagen nicht jeder assertorischen Kraft berauben. Wir können jeder Aussage einen Sachverhalt zuordnen, aber wahr ist eine Aussage dann und nur dann, wenn sie einen wirklichen Sachverhalt oder eine Tatsache wiedergibt – und nicht etwa einen Sachverhalt als eine Tatsache vorspiegelt. Gewiß haben auch falsche Aussagen, wie wir sagen können, einen propositionalen Gehalt; aber wenn ich eine Aussage äußere, behaupte ich einen existierenden Sachverhalt, d. h. eine Tatsache. Eine Aussage erhält assertorische Kraft durch ihre Einbettung in einen Sprechakt, durch den Umstand also, daß jemand diese Aussage behaupten kann. Searle hat darauf hingewiesen, daß derselbe propositionale Gehalt in verschiedenen Sprechakten wie Befehlen, Fragen, Versprechungen und Behauptungen wiederkehren kann, aber nur in konstativen Sprechakten (Behauptungen) kann ein propositionaler Gehalt in Forrn einer Proposition auftreten.[1] Unsere erste Frage können wir deshalb wie folgt beantworten: Wahrheit ist ein Geltungsanspruch, den wir mit Aussagen verbinden, indem wir sie behaupten. Behauprungen gehören zur Klasse konstativer Sprechakte. Indem ich etwas behaupte, erhebe ich den Anspruch, daß die Aussage, die ich behaupte, wahr ist. Diesen Anspruch kann ich zu Recht oder zu Unrecht erheben. Behauptungen können weder wahr noch falsch sein, sie sind berechtigt oder unberechtigt. Im Vollzug der konstatierenden Sprechakte zeigt sich, was wir mit der Wahrheit von Aussagen meinen; darum können diese Sprechakte nicht selbst wahr sein. Wahrheit meint hier den Sinn der Verwendung von Aussagen in Behauptungen. Der Sinn von \Wahrheit läßt sich daher mit Bezugnahme auf die Pragmatik einer bestimmten Klasse von Sprechakten klären.
Einzelnachweise
- ↑ J. R. Searle: Austin on Locutionary and Illocutionary Acts. In: The Philosophical Review, Vol. LXXVII (1968), No.4, ders.: Speech Acts. Cambridge 1969.