Adel Rangstufen und Begriffe
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Beim deutschen Adel unterschied man zwischen Hochadel (reichsunmittelbare Fürsten und Grafen)[1] und dem niederen Adel (übrige Grafen, Freiherren, Ritter, „Edle“ und untitulierter Adel).[2] Diese Aufteilung hatte sich ursprünglich aus der mittelalterlichen Aufteilung in Edelfreie (nobiles) und abhängige Dienstmannschaft (Ministeriale) entwickelt. Da einerseits schon im Hochmittelalter manche Edelfreie in die Ministerialität von Reichsfürsten eintraten und andererseits der Status der Unfreien unter den Rittern sich im Spätmittelalter auflöste, variierten die Rangstufen im Laufe der Jahrhunderte. Neue Adelsbezeichnungen wurden geschaffen, ältere verschwanden, etwa die der regierenden Herren, die in der frühen Neuzeit meist zu Grafen und Fürsten aufstiegen. Bei den Grafen gibt es einige (wenige) Häuser fürstlichen Ranges (nur die bis 1806 reichsunmittelbaren); alle übrigen sind Titulargrafen, von denen sich einige (inoffiziell) auch als Reichsgrafen bezeichneten, weil sie ihren Titel vom Kaiser mit Gültigkeit im ganzen Reich erhalten hatten, was sie aber im Rang nicht höher stellte als etwa preußische oder böhmische Titulargrafen. Die meisten Grafen zählen also nicht zum Hochadel.
Im Genealogischen Handbuch des Adels wird zwischen „Fürstlichen Häusern“ (eingeteilt in drei Abteilungen, einschließlich der vormals reichsunmittelbaren Fürsten und Grafen in „Abteilung II“), „Gräflichen Häusern“, „Freiherrlichen Häusern“ und untituliertem oder einfachem Adel unterschieden. Zum Hochadel gehörten die weltlichen Kurfürsten, Herzöge, Land-, Pfalz- und teilweise die Markgrafen, Fürsten, sowie die „erlauchten“, ursprünglich reichsunmittelbaren, nach 1806 standesherrlichen Grafen. Ranggleich waren im Alten Reich auch die geistlichen Fürsten (Erzbischöfe, Fürstbischöfe und Fürstäbte). Kardinäle gelten protokollarisch bis heute als ranggleich mit den europäischen Fürsten.
Die nachstehenden Rangstufen (Adelstitel) traten teilweise nicht zeitgleich auf:
- Kurfürst[3]
- Erzherzog
- Großherzog
- Herzog[4]
- Pfalzgraf
- Landgraf
- Markgraf[5]
- Fürst[6]
- Graf[7]
- Freiherr (Baron)[8]
- Ritter (süddeutscher Titel[9] – im Genealogischen Handbuch des Adels als eigenständiger Titel nicht aufgeführt)
- Edler (Bayern und Österreich, kein Adelsprädikat, sondern ein „Ehrentitel“[10])
- „von“, „von der“, „von dem“, „zu“, „zur“ Landmann
In Großbritannien, Belgien und Frankreich gibt es mit Viscount bzw. burggraaf / Vicomte noch eine Rangstufe zwischen dem Freiherrn bzw. Baron und dem Grafen. In Deutschland kam der Vizegraf im Mittelalter nur als Funktionsbezeichnung vor, wenn sich ein Graf – insbesondere im Grafengericht – vertreten ließ.
Neben der rangmäßigen Einteilung gibt es weitere Begriffe zur Differenzierung:
Adelsnamen mit oder ohne Prädikat, Namensursprünge
Prädikat „von“ ohne Zugehörigkeit zum Adel; Bastarde
Die Helmkrone als Helmzier bei Adelswappen (frz. couronne de noblesse, eng. crown, coronet) symbolisiert seit den Wappen des 15. Jahrhunderts den Rang von Adels- und Patrizierfamilien.
- ↑ E. Conze (Hg.): Kleines Lexikon des Adels. München 2012, S. 115 f.
- ↑ E. Conze (Hg.): Kleines Lexikon des Adels. München 2012, S. 187
- ↑ E. Conze (Hg.): Kleines Lexikon des Adels. München 2012, S. 148
- ↑ E. Conze (Hg.): Kleines Lexikon des Adels. München 2012, S. 114
- ↑ E. Conze (Hg.): Kleines Lexikon des Adels. München 2012, S. 161
- ↑ E. Conze (Hg.): Kleines Lexikon des Adels. München 2012, S. 96
- ↑ E. Conze (Hg.): Kleines Lexikon des Adels. München 2012, S. 102
- ↑ E. Conze (Hg.): Kleines Lexikon des Adels. München 2012, S. 95
- ↑ Edikt über den Adel im Königreich Bayern auf verfassungen.de, abgerufen am 11. Dezember 2015
- ↑ Rudolf Granichstaedten-Czerva: Altösterreichisches Adels- und Wappenrecht. In: Zeitschrift Adler Bd. 1, Heft 4, S. 49–58, Wien 1947 Collegium res nobilis Austriae (vom 14. April 2011 im Internet Archive)